Sozialgericht Gotha gibt nicht auf

Wenn Thüringen etwas hat, dann den gewissen Mumm. Da könnten sich die Sozialgerichte Brandenburgs und Berlin, um nur einige zu nennen, ein Beispiel daran nehmen.

Hat das Bundesverfassungsgericht die 1. Vorlage aus Gotha abgelehnt, in dem es um die Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen ging, hat Gotha nun nach einer weiteren Verhandlung im Sozialgericht eine erneute Entscheidung nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht gegeben.

Das Bundesverfassungsgericht soll nun entscheiden, ob die Sanktionen gegen die Würde des Menschen Artikel 1 Grundgesetz im Allgemeinen und gegen die weiterführenden Grundrechte, sowie gegen freie Berufswahl, gegen ein Menschenwürdiges Einkommen und gegen ein menschenwürdiges Existenzminimum verstößt.

Dabei sollte auffallen, dass ein bloßes Existenzminimum von dem Menschenrecht eines Lebensminimums ablenken soll. So wie Menschen als Verbraucher betitelt werden und es die meisten nicht einmal bemerken. Jeder Verbrecher, der gemordet, getötet oder Menschen körperlich schwer verletzt haben, genießen im Gefängnis mehr Menschenrechte als Arbeitslose.

Wird Karlsruhe wieder die Vorlage aus Gotha ablehnen? Wir werden es sehen, lesen und hören. Wie viele Menschen kamen aus den Gerichtsgebäuden der BRD und haben den Glauben an den Rechtsstaat verloren? So erging es auch vielen ALGII-Empfängern. Die von den Jobcentern erlassenen Strafen wegen eigens dafür gemachten Pflichtvorschriften verstoßen nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern degradieren den Menschen zur leblosen Maschine.

Jobcenter führen sich als Strafrichter, Henker und Staatsanwalt auf, und das in einer Person. Dabei ist das Jobcenter ein Gehilfe der Exekutive „Bundesministerium für Arbeit und Soziales“. Aber sozial ist fast nichts mehr. Und Arbeitsplätze, die den Namen verdienen würden, wurden schon lange nicht mehr geschaffen.

Sanktionen sind nichts anderes als Menschenverachtendes Handeln. Gesetze, Verordnungen und Handlungsrichtlinien zwingen zwar kein einziges Jobcenter zum sadistischem Handeln, doch die deutsche Hörigkeit gegenüber Autoritäten, lassen Verbrechen ganz von selber geschehen, so wie einst im Dritten Reich.

Das Bundesverfassungsgericht kann leider entscheiden, wie es möchte und es kann die Entscheidung darüber treffen, die Vorlage abschließend ab zu lehnen. Und das ist leider in historischen Fehlern der Anfangsphase der BRD begründet. Die Ablehnungsentscheidung würde dann aber wieder gegen das Grundgesetz verstoßen, wie so vieles.

Es bleibt im Anschluss, wenn die Entscheidung abgelehnt wird oder die Entscheidung über die Sanktionen als Verfassungskonform ausfällt, eine Klage im Ausland zu erheben. Vielleicht sollten in Zukunft zur UNO in New York die Schreiben der Jobcenter geschickt werden. Schreiben, die beweisen, wie sozial die BRD wirklich ist.

Und wäre es nicht an der Zeit, das Grundgesetz mit einem weiteren Artikel zu bestücken, mit dem Recht auf Lebens sichernden Unterhalt? Wobei ein Arbeitsplatz mit einem Gehalt oder Lohn zur Verfügung gestellt werden muss, der alle notwendigen Kosten des Lebens deckt und kulturelle-, soziale-, kreative-, und freie Zeiten großzügig deckt? Hat der Staat weder das Interesse oder kann er diese Bedingung nicht erfüllen, so muss er das Recht auf Lebens sichernden Unterhalt als Versicherungsleistung erfüllen.

Das würde man ein erweitertes Recht auf Arbeit nennen. Wobei der Grundtenor auf Lebens sichernd und nicht Existenz sichernd wichtig ist. Eine Leiche in Alkohol existiert auch. Eine Existenz geht nicht automatisch von einer Lebendigkeit aus.

So wie die Menschen mit Wörtern, wie Verbraucher, Beschäftigte oder Existenz sichernd an der Nase in der Manege herum geführt und getäuscht werden, so glauben heute einige an das Wort Jobs.

Der Mensch soll verkommen als reiner Kostenfaktor. Keine Familie und kein Familienleben dominieren immer mehr. Bedarfsgemeinschaften kommen wörtlich dem Völkischen des Dritten Reichs immer näher.
Ein Jobcenter brachte es in einem seiner Bescheide widerwärtig auf den Punkt, dass nur in Ausnahmefällen der Artikel 1 GG über den Interessen der Allgemeinheit gestellt werden darf. Wobei das Jobcenter die Allgemeinheit und deren Interessen nicht näher beschrieben hatte.

Hoffen wir auf das Bundesverfassungsgericht, dass es endlich nach Grundgesetz entscheidet!

Sozialgericht Gotha in Thüringen

Forschung und Entwicklung als Synonym

Nach dem seit 2015 einige geplante Terroranschläge, die bis heute nicht restlos aufgeklärt wurden, erfolgreich durch geführt wurden, und nach dem die Bevölkerung durch die Medien auf mehr Überwachung, Bespitzelung und mehr Einschränkungen der Grund- und Menschenrechte vorbereitet wurden, hat heute (11.08.2016) der Bundesinnenminister die Einschränkungen für uns alle bekannt gegeben.

Mehr Polizei, mehr Grundrechte einschränkende dem Grundgesetz widersprechende Gesetze, Einsatz der Bundeswehr im Innern und die totale Überwachung mit denunzierenden Handlungen der Behörden, werden nun umgesetzt.

De Maizière will mit diesen Maßnahmen vorgeben, dass es ausreichende Gesetze bisher nicht gegeben hätte. Vielmehr sollen die Menschen immer mehr daran gewöhnt werden, dass Grundrechte mehr und mehr eingeschränkt und am Ende ganz verwinden.

2015 hat die EU die notwendigen Gelder für die Flüchtlingslager in Jordanien und im Libanon gestrichen. 2015 war auch das Jahr, an denen mit der immer wieder daher geredeten Terrorgefahr, die Menschen auf geplante Anschläge vorbereitet wurden.

Als sich die Flüchtlinge auf den Weg machten, da sie in den genannten Flüchtlingslagern nur noch die Wahl zum Verhungern hatten, war auch der Weg frei für die EU freundlichen Terroristen aus dem Irak, Syrien und Libyen sich unter den Flüchtlingen zu begeben und getarnt ein reisen zu lassen. Die hochrangigen Terroristen dürften aber über den komfortablen Weg (Flugzeug, Schiff oder Bahn) wohl behütet und beschützt von den Geheimdiensten einreisen. Und die exportierten EU Terroristen sollen ebenfalls ganz behütet heimkehren.

In den Flüchtlingsunterkünften in der BRD sind die Opfer auf die Täter gestoßen. Bis heute wird diese Tatsache unter den Teppich gekehrt und sogenannte Rangeleien als harmlose Konflikte hingestellt. Die Behörden bekommen sogenannte Richtlinien, nach denen sie sogenannte Terroristen erkennen sollen.

Das Fatale daran ist, dass die echten Terroristen die Geflüchteten als Terroristen bezichtigen und so seit Ende 2015 tausende Flüchtlinge mit dem gebrandmarkten Zeichen als Terroristen in ihre Heimatländer zurück geschickt werden. Das ist das sichere Todesurteil durch die BRD Behörden. Die echten Terroristen leben weiter unbehelligt in den Unterkünften.

Das gerade 2016 Terroranschläge in der BRD veranstaltet zugelassen wurden, ist dem Willen von sadistischen Verbrechern geschuldet, denen Politiker und Behörden ungefragt folgen. Die Gewinner dieses Terrors sind die Banken, Rüstungsfirmen und Hersteller von biologischen und chemischen Waffen. Es sind die selben sadistischen Verbrecher die auf immer mehr Einschränkungen setzen.

Ebenso wurde die Unterbringung der Flüchtlinge in großen Hallen angeordnet, damit die als Flüchtlinge getarnten Terroristen ihre Opfer erkennen und ausfiltern. Etwa 4% von den Flüchtlingen sind Terroristen. Die Behörden haben aber nicht einmal 0,1% der Terroristen ausgewiesen, sondern fast 9% der Flüchtlinge.

Die getarnten Terroristen sollen Flüchtlinge zum Terrorismus bekehren. Als sogenannte Zivilisten werden sie dann bei der Bundeswehr ausgebildet. Bei der selben Bundeswehr, die angeblich gegen Terroristen im Innern eingesetzt werden soll. Irgendwann werden die Medien bekannt geben, dass die EU den Terror aktiv in Syrien bekämpfen wird, und dazu Syrer ausgebildet hat, die ihre Heimat vom Terror befreien wird.

Die Terrorbanden in Syrien bekommen aber in Wirklichkeit durch die Bundeswehr ausgebildete als Flüchtlinge getarnte Terroristen ihre „Freunde Syriens“ mit mehr Ausbildung und besseren Waffen zurück. Die „Freunde Syriens“ ist der Kopf aller Terrorbanden in Syrien außer dem IS. Der IS wird von den USA über Proxy Staaten gelenkt.

Die „Freunde Syriens“ und die „gemäßigten Rebellen“ sind ein und die selben Terroristen, die vom Un-Werte-Westen der EU unterstützt werden. Die echten Flüchtlinge werden ab heute noch mehr gedrängt, die BRD zu verlassen. Denn sie wurden nicht wirklich gerufen, sondern die Terroristen. Bereits in den frühen Morgenstunden sollten doch mal die Pressevertreter der öffentlich-rechtlichen und privaten Goebbels Propagandisten die Flughäfen besuchen und die Abgeschobenen filmen.

Und später können dann die Bilder aus Syrien mit denen verglichen werden. Die „Freunde Syriens/moderate Rebellen“ werden alsbald die Abgeschobenen als Terroristen präsentieren, die in Wirklichkeit deren Mordopfer sind. Julian Röbcke, der Bild/Blöd Reporter ist in Syrien seit Jahren mit den „moderaten Rebellen“ unterwegs und dokumentiert jede noch so verbrecherische Regung, die es ab und zu schafft in der Tagesschau zur besten Sendezeit präsentiert zu werden.

Wem es noch nicht aufgefallen ist, Syrer sind die Opfer und die „moderaten Rebellen“ und der IS sind die Täter und kommen nicht aus Syrien. Es ist eine bunt gemischte Kriegsverbrecherbande aus vielen Staaten, die sich hin und wieder umbenennen.

Ab 2017 ist damit zu rechnen, dass dann und wann ein Flugzeug ganz allein für Terroristen gemietet wird. Denn mit dem Abschieben von Flüchtlingen wird die Anzahl der Terroristen prozentual größer, die irgendwann mehrheitlich auffallen werden, wenn die Bundeswehr nicht diese aufnehmen kann und mit genauer Bestimmung diese Terroristen verabschiedet.

Der immer wieder angesprochene Fachkräftemangel ist in Wirklichkeit ein Plan die noch gut bezahlten Arbeiter gegen schlecht bezahlte Arbeiter, die auch als Sklaven behandelt werden, auszutauschen. Die Jobcenter und die Agenturen für Arbeit haben so etwa 6 Millionen Menschen als arbeitslos angenommen und die gleiche Anzahl als schlecht bezahlte Sklaven vermittelt. Hinzu kommen noch 1,1 Millionen Sanktionierte.

Die Flüchtlinge sollen diese Rotation beschleunigen helfen. Einerseits organisierter Terror und andererseits organisierte Armut. Beides hat eine Ursache (Die Machtgeilen und Kriegswütigen Eliten). Diese Eliten haben Millionen Untertanen, die bereitwillig auch ihre Verwandten, wenn es nutzen würde, ermorden lassen.

Die gut bezahlten Untertanen der BRD folgen nun dem Synonym „Forschung und Entwicklung“. Ein Projekt das gravierende Einschnitte in unser Leben zeigen wird. Härtere Gesetze sollen folgen. Dabei haben wir Gesetze, die seit 1949 darauf warten endlich nach Artikel 19 und nach Artikel 139 Grundgesetz, den Allgemeinen Regeln der Grund- und Menschenrechte der UN(1948) angepasst zu werden.

Bis heute weigert sich die Legislative und abschließend die Judikative diese absolute Bedingung aus dem Grundgesetz umzusetzen und zu fordern. Daraus ergibt sich eine unglaubliche Tatsache, dass die meisten Urteile und Beschlüsse nicht nur ungültig, sondern mit den Kostenrechnungen der Justizkassen mit dem §5 der JBeitrO, einer der angewendeten 1945 verbotenen Gesetze aus dem Dritten Reich zu Nazibeschlüssen und Naziurteile geworden sind.

Da dieses absichtliche Versäumnis bis heute nicht verändert wurde, ist das endgültige Ziel der BRD klar. Die BRD soll ein absolut faschistischer Staat werden. Der Beweis sind die faschistischen Gustav Hartz IV Gesetze. Die Jobcenter agieren immer mehr wie die Konzentrationslagerchefs mit Strafen und das Verkaufen von Arbeiter. Und dafür stehen SPD, Grüne, FDP, AfD, CDU, NPD, REP, und CSU.

Bundesverfassungsrichter rechtfertigen Sanktionen

Mit dem Beschluss vom 06.Mai 2016 1 BvL 7/15 rechtfertigen Vizepräsident Kirchhof, Richter Masing und Richterin Baer ohne ihre Unterschriften Sanktionen gegen Erwerbslose, wenn eine ausreichende Rechtsfolgenbelehrung an den Erwerbslosen ergangen ist.

Die Richtervorlage des Gothaer Sozialgerichts wurde als unzulässig eingestuft und eine Anfechtung ist nicht möglich. Natürlich international schon.

Meine Aussage war, entweder lässt sich das Bundesverfassungsgericht bis 2017 Zeit oder aber es entscheidet zu Gunsten eines Staates mit Unrecht und sorgt vor der planmäßigen Einführung von weiteren Staats verbrecherischen Regeln, dass die bisher eingeführten Staats verbrecherischen Regeln, bestätigt werden.

Die eingesetzten Richter und Richterinnen beschließen und urteilen nach ihren Meistern (Bundestag und Bundesrat). Sie wissen alle, dass sie Grundgesetz widrig als Bundesverfassungsrichter tätig sind, da sie zwar je zur Hälfte vom Deutschen Bundestag und vom Deutschen Bundesrat gewählt werden, aber durch §§6 und 7 des BVerfGG eine unerlaubte Mehr- oder Weniger Gewichtung erfahren haben und sollen.

Am 1.8.2016 sollen die nächsten sogenannten Rechtsvereinfachungen zur Anwendung frei gegeben werden. Nicht zufällig wurden hier die Anfangsbuchstaben des Schwerverbrechers Adolf Hitlers 1A8H ausgewählt. Diesem geplanten Unrecht darf nichts im Weg stehen.

Und so ist der Beschluss klar auf neoliberaler und Menschenverachtender Linie. Während sich Bundesverfassungsrichterinnen und Bundesverfassungsrichter mit Transfer Gehältern für sorgenlose Leben ausgestattet sind, haben die Sadisten der Jobcenter weitere Rückendeckung für Menschen verachtendes Handeln bekommen.

Das Bundesverfassungsgericht hat außerdem die Türen maßloser Willkür weit geöffnet. Die Jobcenter müssen nur ganz deutlich dem zur Sanktion frei gegebenen Erwerbslosen die Vorschriften verdeutlichen, um dann zum späteren Tod ihm die Leistungen verwehren.

Zum Hohn des gesamten Vorhabens hat der Leistungsberechtigte den Anspruch nicht verloren, sondern wurde nur nicht ausbezahlt. Nun verhungern die meisten Erwerbslosen nicht, sondern erkranken. Viele Erwerbslosen sind durch die Erwerbslosigkeit psychisch und physisch krank. durch nur eine Sanktion verschärft sich die Krankheit und führt später zum Tod. Erwerbslose sterben etwa 10 Jahre früher als Gutverdiener, wie zum Beispiel die Jobcenter Chefs oder die Bundesverfassungsrichter.

Wie skrupellos und Menschen verachtend Jobcenter sein können, zeigen Beispiele, in dem einer Herzkranken Frau schwere körperliche Arbeit auferlegt wurde und nur durch den Einsatz der Rettungsfahrzeuge das Leben gerettet werden konnte.

Das Jobcenter vergaß aus ihrer Machtgier nicht auf eine Sanktion zu bestehen und sendete ein Anhörungsschreiben zu, weshalb diese Frau der Arbeit zum Zeitpunkt des Herzinfarkts nicht doch am Arbeitsplatz sein sollte.

Waren es damals noch rund 4000 Euro, die für die Erfüllung der Sanktionsquote die Bundesagentur für Arbeit den Jobcenterstandortleitern zahlte, erhöhte sich diese auf über 6000 Euro pro Jahr. Korrupte Mitarbeiter der Jobcenter sanktionieren für Geld.

Dazu wird eine Eingliederungsvereinbarung oder ein Eingliederungsbescheid benötigt. Eine Unterschrift ohne jeglichen Zusatz des Erwerbslosen bedingt, die Anerkennung des Inhalts, egal ob dieser Menschenrechts verbrecherisch ist oder nicht. Unterschreibt der Erwerbslose diese Eingliederungsvereinbarung nicht, so wird der Verwaltungsakt als Bescheid zu gesendet und ist ebenso anwendbar.

Es bleibt nur mit „Unter Vorbehalt“ zu unterschreiben. Die Eingliederungsvereinbarung ist formal gültig und verhindert den Verwaltungsakt. Manche Jobcenter Mitarbeiter „rasten aus“ wenn mit „Unter Vorbehalt“ unterschrieben wird.

Es geht verbrecherisch handelnden Jobcenter Diener einzig allein um den Mehrverdienst durch die Sanktion. Seit 2015 bekommen auch untergeordnete Mitarbeiter bei erfolgreichen Sanktionen eine entsprechende Vergütung. Während der Erwerbslose die Wohnung verliert, sonnt sich Mister Jobcenter sanktionierer im Geldregen.

Kirchhof, Masing und Bear haben erwartungsgemäß gehandelt. Oder anders. Die Judikative empfängt die Auftrage der Legislative, die auch mal die Exekutive sein kann. Siehe Landesebene. Dort arbeiten die …tiven Hand in Hand und Arm in Arm ganz eng zusammen, bis auf ganz wenige Ausnahmen.

Wer die SPD wählt, wählt den Krieg. Den Krieg gegen die Arbeiter, gegen die Rentner, gegen die Behinderten und gegen die Erwerbslosen.

Am Ende bleibt international gegen die 3 Richter und die Jobcenter Sanktionierer zu klagen. Eine Institution wie das Bundesverfassungsgericht oder das Jobcenter oder die BRD kann nicht verurteilt werden. Das mussten die Überlebenden der NS Verbrechen vor einem italienischem Gericht schmerzlich erfahren, die die BRD wegen der Verbrechen aus dem Dritten Reich angeklagt hatten.

Heim ins SGB2 und Gustav Hartz4 Teil1

Der 15. April 2016 war ein weiterer brauner Tag des Deutschen Bundestages. Gleich mehrere Befürworter lobten mit ihrer Moral losen und sadistischen Sichtweise.
Als erstes sprach die Cheffin des sadistischen Vereins, und stellte ihre zum Teil verworrene Sichtweise dar. Aber lesen sie selber.

Die im Deutschen Bundestag erfolgten Fürsprecher: Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) 5:13min

„Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, meine Damen und Herren, ich freue mich darüber das wir heute einen wahrhaftig langen Prozess endlich auf die Zielgerade bringen können. Dieser Gesetzentwurf basiert auf der sehr intensiven Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der ASMK.? Das sind die Arbeits- und Sozialminister der Bundesländer zur Rechtsvereinfachung im SGBII.
Ja, viele Beteiligte hätten gern noch weitere Änderungen erreicht. Ja, nicht alles was wünschenswert gewesen wäre, darauf konnten wir uns einigen. Aber jetzt können wir endlich das Gesetz im Bundestag beraten.
Jeder Schritt in die richtige Richtung bringt uns voran. Das gilt im Leben allgemein und in diesem besonderen Fall auch. Ich kann sagen, dieses Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung und es ist in der Tat ein echter Fortschritt.
Denn was erreichen wir? Wir erreichen das Leistungsberechtigte entlastet werden. Es werden aber auch entlastet, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter und eine Vermutung die sich bestätigen wird, es entlastet auch die Sozialgerichte.
Das Leistungs- und Verfahrensrecht wird an über 30 Stellen geklärt und vereinfacht. Das schafft Rechtssicherheit, das vermeidet Widersprüche und Klagen, und damit ist es im Sinn von uns allen.
Wo kommen wir ganz konkret voran? Zum Beispiel bei den Regelungen zur Anrechnung von Einkommen. Sie werden pauschaliert und vereinfacht. Etwa bei geringen Zinserträgen, oder beim Bezug von Mutterschaftsgeld während des Mutterschutzes.
Außerdem fallen, ich will sagen, unnötige Bescheide weg. Denn der Bewilligungszeitraum wird von grundsätzlich 6 auf 12 Monate verlängert. Damit sparen wir nach Adam Riese jedenfalls bestenfalls jeden zweiten Antrag. Das freut Antragsteller und Behörde gleichermaßen.
Die Leistungsberechtigten erhalten mehr Beratung als früher. Stärker als bisher wollen wir außerdem ihre Potentiale in den Blick nehmen und sie mit einer Eingliederungsvereinbarung konkret einbinden. Neu, meine Damen und Herren ist die Nachgehende Betreuung. Also der Brückenbau über die Arbeitsaufnahme hinaus. Wir bleiben dran und unterstützen weiter um die Menschen selbst und ihr Arbeitsverhältnis in den Monaten nach Beschäftigungsaufnahme nachhaltig zu stabilisieren. Darin sehen wir einen sehr großen Fortschritt.
Gewinner sind aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern. Und das genau im richtigen Moment. Viele Flüchtlinge, die im letzten Jahr zu uns gekommen sind, wechseln in den nächsten Zeit als Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge in den Rechtskreis SGBII. Damit sie hier Fuß fassen und auf eigenen Beinen stehen können, wollen wir sie bestmöglich, wie alle anderen auch betreuen und sie in Praktika, berufsbezogene Sprachkurse, Ausbildung und Arbeit vermitteln.
Gleichzeitig wollen wir unsere Anstrengung bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen verstärken. Für diese oftmals schwierige Arbeit brauchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern Kraft und Zeit – die geben wir ihnen mit den Rechtsvereinfachungen.
Wir wollen das alle ob sie schon lange ohne Arbeit sind oder sich hier ein neues Leben aufbauen wollen die Chance auf einen erneuten oder einen erfolgreichen Neustart in Deutschland haben. Für diese Aufgabe brauchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern Kapazitäten – wir helfen dabei sie frei zu schaufeln auch mit diesem Gesetz.
Deswegen werden die Menschen die neben ArbeitslosengeldI auch ArbeitslosengeldII beziehen, zukünftig von der Agentur für Arbeit betreut. Wie alle anderen Versicherten die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten – auch darin sehen wir einen großen Fortschritt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen über eine Regelung, dass will ich gern abschließend sagen, freue ich mich persönlich ganz besonders. Auszubildende sind künftig nicht mehr ausgeschlossen von Leistungen des SGBII. Und das ist wirklich ein Meilenstein. Damit werden hoffentlich mehr junge Menschen, die bisher gar keine oder nur eine geringe Ausbildungsförderung erhalten, eine Ausbildung beginnen. Sie können nun ergänzende Leistungen aus dem SGBII erhalten und so ihre Ausbildung finanzieren.
Ich fasse zusammen. Wir konzentrieren die Arbeit der Jobcenter. Wir vereinfachen das Leistungsrecht und erweitern Beratungsansprüche. Das sind in der Tat Fortschritte. Und deshalb bitte ich sie um Unterstützung zu diesem Gesetz. Viele Dank“

Fortschritte über Fortschritt und die zwingende Einbindung mit der Eingliederungsvereinbarung lassen ein schönes Bild malen deren Leinwand bereits von Maden zerfressen ist. Vorsichtig wird auf das kommende Bundesverbrechen per Gesetz hingewiesen. Schon damals fand Lösekrug-Möller passende Worte für saftige Sanktionen, die die Existenz vernichten.

Noch besser im Chor der Menschenfeinde jault der Karl. Seine Vorstellungen Menschen zu zwingen und zu begutachten, sind nicht neu. Karl Schieweling (CDU) 8:11min

„(leider hat der in seiner Sprache selbst verliebte Kommentator Gerd-Joachim von Fallois der ARD in die angefangene Rede hinein geplappert, so dass ein Stück fehlt!)
…dann muss ich ihnen sagen, seit dem bleiben sie sich treu, aber ich bleibe mir auch treu. Was ich ihnen schon 2006 gesacht habe sach ich ihnen heute auch. SGBII ist ein lernendes System. Das merken sie daran das wir schon das 9. Änderungsgesetz machen. SGBII ist kein starres System. 90000 Menschen gehen jede Monat für Monat aus der Grundsicherung raus. Das heißt wir haben es nicht mit einem monolitischem Block zu tun. Sondern mit Entwicklungen. Und HartzIV setzt auf Fordern und Fördern.
Ja, das ist richtig. Aber HartzIV hat auch seine Grenzen. Das will ich auch gerne zugestehen. Weil wir den Anspruch in diesem Gesetz haben, jedem einzelnen gerecht zu werden. Und die Lebenssituation der Menschen sind höchst unterschiedlich. Und deswegen führen viele Dinge auch zu meinem Leidwesen zu Klagen.
Das Gesetz, was wir heute auf den Tisch legen, ist abgestimmt zwischen 16 Bundesländern und der Bundesregierung. Unter anderem auch die Bundesländer an denen sie mit regieren. Und deswegen wundere ich mich sehr in welcher Form sie jetzt hier auftreten und sagen, dass sei alles nur eine Geschichte der Bundesarbeitsministerin. Es ist das Ergebnis der Bund-Länder-Gespräche.
Und deswegen liegt es hier und ich kann nur hoffen, und gehe auch davon aus, dass über die Länder die Praxis der örtlichen Situation der Agenturen und der Jobcenter hier in dieses Gesetz eingeflossen ist.“

Zwischenbemerkung der Katja Kipping (Linke)

„Herr werter Kollege Schieweling, sie haben hier den Eindruck erweckt, dass auch die Bundesländer, wo die Linke mit in der Regierung ist, Thüringen und Brandenburg, diesen Gesetzesentwurf so mittragen würden. Und vor diesem Hintergrund frage ich, ist ihnen bekannt, dass im Bundesrat dem Fachgremium für Soziales, es genau diese beiden Bundesländer waren, die deutliche Veränderungen eingefordert haben, sowohl eine generelle Abschaffung der Sanktionen, wie zu mindestens die Abmilderung einzunehmen. Und das sie insofern, weil das in ihrem Gesetz unterbleibt, schon das vorliegende Gesetz so nicht mitteilen und zu verantworten haben.“

Antwort und Fortsetzung der Rede von Karl Schieweling (CDU)

„Frau Kollegin Kipping, ist ihnen bekannt, dass auch die Bundesländer am Endeffekt diesen Vereinbarungen mit ihren Stimmen zugestimmt haben? Sonst könnte es nicht mit 15 zu Null vorgelegt werden. Es kann ja sein, dass bei der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister andere Positionen sind. Aber hinterher ist abgestimmt worden, bei denjenigen, die es bei den Länder zu sagen haben, und das ist das Ergebnis zur Abstimmungsprozesses.
Meine Damen und Herren, das vorliegende 9. SGBII Änderungsgesetz beinhaltet viel Regelungen. Und von den wir hoffen, dass sie sich entsprechend auch positiv auswirken. Es findet in einer Zeit statt, in der wir einen hohen Aufwand an Beschäftigung haben. 675000 zusätzliche Sozialversicherungsplichtige Beschäftigungsverhältnisse seit letztem Jahr. Etwa 800000 offene Stellen. Also in einem Arbeitsmarktumfeld, das günstiger für die Unterbringung im Arbeitsmarkt eigentlich nicht sein kann.
Und deswegen glaube ich ist es gut, wenn wir uns mit diesem Gesetz jetzt auf die Personengruppen konzentrieren, die eben auch Probleme haben, am ersten Arbeitsmarkt unter zukommen oder wieder in Beschäftigung zu kommen.
Und den dienen auch die Rechtsvereinfachungen um letztlich den einzelnen dort auch tatsächlich in den Ämtern und innerhalb der Ämter helfen zu können.
Aber ich sage auch sehr deutlich es gibt Zielgruppen, da tun wir uns sehr schwer, sie überhaupt zu erreichen. Eine Diskussion, die wir seit längerem im Deutschen Bundestag führen, zumindest so lange wie ich dabei bin, und es geht um die Zielgruppe der jungen Menschen, die durch nahezu alle sozialen Raster fallen.
Es sind junge Menschen, die weder erreicht werden von ihrer Familie, weil ihre Herkunftsfamilie von ihrer Familie davor schon nicht mehr erreicht worden sind. Sie werden nicht erreicht von der Schule, sie werden nicht erreicht von der Agentur für Arbeit, sie werden nicht erreicht von den Sozialämtern, sie sind so zu sagen junge Menschen die in unserer Gesellschaft leben und die dann erst in der Öffentlichkeit bekannt werden, wenn die Problemlage drängend wird.
So drängend, dass Polizei und Staatsanwaltschaft da sind oder das dass 15 jährige Mädchen vor der Niederkunft steht. Ein Kind erwartet. Und wissen will, wo es hin kann. Diese Situation erleben wir in einer Reihe von Einrichtungen, die dort sich um diese Jugendliche und jungen Menschen kümmern. Und die sorgen dafür, dass die vielfältigen Lebenssituationen, die hinterlegt sind, auch mit unterschiedlichen Sozialgesetzen, dass diese Lebenssituationen aufgegriffen werden und dem jungen Menschen auch tatsächlich helfen zu können.
Da geht es dann um das Kinder- und Jugendhilfegesetz, um das SGBIIX, es geht um das SGBIII, um die aktive Arbeitsmarktförderung, es geht um die Grundsicherung, es geht um das Bildungs- und Teilhabepaket, es geht um die Sozialhilfe und es geht nicht zuletzt im SGBV um die Fragen der psychischen Belastungen und der psychischen Hilfen.
Diese alle diese Hilfen, erreichen die dringend notwendig werden, erreichen diese Zielgruppen nicht, weil sie kaum irgendwo aufgreifen.
Und deswegen habe ich mich sehr darüber gefreut, dass es uns mit diesem Gesetzgebungsverfahren gelungen ist, einen neuen Paragraph 16h ins zweite Sozialgesetzbuch unterzubringen, dass genau die Möglichkeit eröffnet, an den Schnittstellen, wo jeweils der andere sagt, er ist ja eigentlich dafür zuständig, oder jemand anders ist zuständig, diese Schnittstellen zu überwinden und diesen jungen Menschen Hilfen aus einer Hand geben zu können.
Meine Damen und Herren, ich habe mich sehr sehr gefreut, dass dieses Anliegen in unserer Fraktion ein große Unterstützung erfahren hat, durch unseren Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder. Ich hab mich sehr darüber gefreut, dass dieses Anliegen eine persönliche Unterstützung bekommen hat, durch die Bundeskanzlerin selbst, die in der K-Woche, also in der Woche vor Ostern, eine solche Einrichtung besucht hat und von Anfang an das Anliegen persönlich sehr unterstützt hat.
Und ich bin sehr froh und dankbar, dass die Bundesarbeitsministerin und das Bundesarbeitsministerium dieses Anliegen mit sieht und mitträgt und möchte an dieser Stelle auch insbesondere neben der Bundesarbeitsministerin und der Fachabteilung der Staatssekretärin Lösekrug-Möller für ihre Unterstützung sehr herzlich danken.
Meine Damen und Herren, mit diesem Akzent, den wir dort setzen, in diesen Gesetzgebungsvorgaben, wollen wir deutlich machen, dass wir keinen verloren gehen lassen. Das wir alles daran setzen um jeden Menschen in unserer Gesellschaft, mag er sich noch so schwer tun, eine Perspektive aufzuzeigen, und diese Menschen zu helfen. Denen die kaum noch einer hilft, um die kümmern wir uns jetzt.
Meine Damen und Herren, dass ist halt andere Töne, das will ich gerne zugestehen, als die sozialpolitischen Töne die die Linken anschlagen. Uns geht es nicht darum Hilfesysteme zu zerschlagen, sondern bestehende Hilfesysteme so zu nutzen, dass sie als Hilfe bei den Menschen ankommen. HartzIV muss nicht abgeschafft werden. HartzIV muss immer wieder als lernendes System verändert werden. Wir müssen den Menschen eine Perspektive geben. Und diese Perspektive lautet, wir lassen keinen durch soziale Netz fallen. Wir wollen den Menschen helfen, dass ist unser Anliegen und den dient auch dieser Gesetzentwurf. Ich danke ihnen sehr“

SPD und CDU im Gleichschritt der Lagerkenner. Markus Paschke (SPD) 6:47min

„Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Kipping, sie haben vorhin ein Paradebeispiel erwähnt. Ich finde ihre Rede war ein Paradebeispiel für Schlechtreden und auch für Ignoranz.
Wir wollen, wir wollen mit den Rechtsvereinfachungen im SGBII nicht nur für die Ämter, sondern auch für die betroffenen Menschen Erleichterungen schaffen. Wir sagen, der Mensch muss im Mittelpunkt stehen. Deshalb werden wir die Jobcenter und die Betroffenen von Bürokratie entlasten, damit mehr Zeit und mehr Energie für die Betreuung und für die Förderung bleibt.
Ich will dies an einigen Beispielen deutlich machen. Eine wirkliche Erleichterung ist die Verlängerung des Bewilligungszeitraums. Zukünftig müssen, zukünftig müssen Anträge auf Leistungen nur einmal im Jahr gestellt werden. Pro Jahr entfallen somit mit dieser Änderung rund 2,5 Millionen Weiterbewilligungsanträge.
Haben sie sich mal durch diese Anträge gekämpft? Ich mach das im Rahmen meiner Bürgersprechstunden regelmäßig. Das Rauschen im Blätterwald ist beeindruckend und mühselig.
Denn es sind nicht nur die Anträge, sondern auch die damit verbundenen Unterlagen, die nun einmal im Jahr eingereicht werden müssen.
Ein weiteres Beispiel ist die Gesamtbemessenheitsgrenze für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Zukünftig zählt also die gesamte Summe für die Bewertung der Angemessenheit der Wohnung. Ob eine höhere Miete in einem Neubau mit höheren Standards, aber dafür niedrigen Heizkosten oder eine niedrigere Miete, dafür aber höhere Heizkosten spielt keine Rolle mehr, solange sich die ganze Summe in der Gesamtangemessenheitsgrenze bewegt.
Ich finde es gut, dass zukünftig SGBII Bezieher nicht mehr von modernen Wohnungen ausgeschlossen sind. Weil nur die Miete, dass ist nur ein Teil der Gesamtkosten, mit einer Angemessenheitsgrenze belegt wurde.
Ansprüche aus dem SGBII können zukünftig auch nicht gepfändet und übertragen werden. Das ist eine Forderung, die die Betroffenen und ihre Interessenvertreter schon lange gestellt haben.
Und nach bisheriger Rechtslage muss jede Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Person bei Krankheit ein gelben Schein vom Arzt vorlegen, dass gilt auch für Personen, die aktuell für eine Arbeitsaufnahme gar nicht in Frage kommen. Weil sie zum Beispiel eine Schule besuchen und einen Schulabschluss machen.
Das entfällt nun für viele. Ich finde auch das sein ein großer Fortschritt für die Betroffenen und auch für die Bürokratieentlastung.
Mit dem Gesetzentwurf stärken wir auch die Eingliederungsvereinbarung. Dazu gehört eine stärkere Nutzung der Potentialanalyse. Denn nur wer, wenn klar ist wo Stärken und Schwächen liegen, kann effektiv Hilfe und Unterstützung erfolgen. Damit soll der Gedanke des Förderns mehr Bedeutung bekommen.
Wichtig ist mir insbesondere das diejenigen deren Arbeitslosengeld zu gering ist um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, also diejenigen die Aufstocken müssen, zukünftig bei Weiterbildung und bei Unterstützung zur Jobsuche, von der Agentur für Arbeit gefördert und betreut werden.
Das hat auch mit Anerkennung und Würde zu tun. Denn die haben sich Ansprüche aus dem SGBIII auch erarbeitet. Sie haben nur wahrscheinlich in der Regel zu wenig verdient um ausreichend Ansprüche zu haben, um ihr Leben gestalten zu können.
Ich finde das sind alles Schritte in die richtige Richtung. Nach Bla bla bla ein ganz wichtiger Punkt sind die Verbesserungen bei der Ausbildungsförderung.
Wir haben bisher gehabt, dass jeder der eine Ausbildung aufnahm, mit dem Tach als er sie begann, weniger Geld zur Verfügung hatte, als wäre er im System SGBII geblieben. Und das haben wir jetzt für viele geändert. Sie bekommen nicht mehr weniger Geld, sondern sie haben mindestens die gleichen Ansprüche wie vorher, und das ist auch gut so.
Es ist kein Geheimnis, das wir von der SPD Fraktion gern noch mehr für die Menschen in unserem Land erreicht hätten. So hege ich zum Beispiel immer noch die Hoffnung, das wir es schaffen im parlamentarischen Verfahren den Gesetzentwurf um eine Bagatellgrenze für Rückforderungen zu ergänzen. Denn auch das wär eine spürbare Entlastung für alle Beteiligten.
Es kann doch nicht sein, dass eine Rückforderung von 5 Euro Arbeitskosten in den Ämtern von 50 Euro entstehen. Das steht wirklich in keinem Verhältnis. Das gilt allerdings auch für die Blockadehaltung der CSU beim Thema der Sanktionen.
Kürzungen in die Kosten der Unterkunft hinein, sind nicht nur sinnlos, sondern einfach nur gefährlich und gefährden Mietverhältnisse. Auch die besonders scharfen Regelungen für die unter 25 Jährige haben alle Experten als nicht Ziel führend bezeichnet.
Sie bringen nichts. Wir haben das hinlänglich diskutiert. Die CSU verhindert leider bis heute eine faire Lösung. Wer ständig Sand ins Getriebe streut, kann nicht der Motor der Nation sein.
Und da Horst Seehofer zurecht die Entwicklung in der Rente, er bezeichnet sie als neoliberalen Entwicklung in der Rente, kritisiert hat, gebe ich die Hoffnung auch nicht auf dass sich diese Erkenntnis auch in Bezug auf die Sanktionen ausbreitet.
Mein Fazit für heute. Es ist ein guter Entwurf, der in die richtige Richtung geht. Und ich denke wir werden im parlamentarischem Verfahren sicher noch über das Eine oder Andere reden können.“

Immer gern werden zur Verschleierung angelsächsische Begriffe genommen, die ich gern mit einem Bla bla überschreibe. Und das Wort Würde fiel dem Manne so aus dem Munde, als gäbe es dieses in Wirklichkeit nicht. Denn er macht einen klaren Unterschied zwischen Arbeitslosen und Arbeiter, die Aufstocken müssen.

Dem Fabrikant, der einen niedrigen Lohn zahlt, wird nicht gedroht, sondern so getan, als gäbe es für den Arbeiter eine zusätzliche Leistung ohne Repressionen und ohne jeden Monat nachweisen zu müssen, dass er diese Aufstockung benötigt.

Sozialrassismus ganz locker ausgesprochen soll dem einen ein Gefühl vermitteln etwas besser zu sein als der Arbeitslose. Spalte und Herrsche – das alte verbrecherische Spiel. Und wie gut ist es doch, dass die CSU den schwarzen Peter der SPD übernommen hat, um ja nicht von den Sanktionen, also den vorsätzlichen Verbrechen der BRD abzuweichen.

Es wird nicht an das Abschaffen gedacht, sondern an den Ausbau der Sanktionen. Matthias Zimmer (CDU) 9:11min

„Sehr verehrte Frau Präsidentin (Claudia Roth (Grüne)), nach so einer freundlichen Begrüßung fällt es ja ausgesprochen schwer, dass ein oder andere schärfere Wort hier anzubringen. Aber ich glaube das kann man gut gestalten.
Aber ich will zunächst mal sagen, dass was der Kollege Strengmann-Kuhn (Grüne) sagt, eigentlich immer zum Nachdenken anregt. Aber hier an dieser Stelle vielleicht auch die eine oder andere Replik erfordert.
Da ist zunächst mal lieber Wolfgang Strengmann-Kuhn (Grüne) der Begriff des Bürokratiemonsters aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, der mich begrifflich doch sehr an das Bürokratiemonster erinnert, dass der Wirtschaftsflügel bei dem Mindestlohnaufzeichnungen sieht. Und da habe ich mich schon gefragt, ob die Grünen bis in das Vokabolar angekommen sind wo sie eigentlich schon immer hin wollten.
Und der zweite Punkt, da ist angesprochen worden, das Thema Armut. Ich will dann vielleicht an der Stelle nur zwei Hinweise zum diesem Thema Armut geben.
Wir haben selbstverständlich eine Einkommensspreizung, die unter Rot-Grün bis 2005 zugenommen hat und seit dem relativ stabil ist. Und die sich vermutlich auch durch den Mindestlohn etwas abschwächt. Und ich will einfach dafür pledieren, dass man mit dem Begriff Armut etwas vorsichtiger umgeht.
Weil der auf der einen Seite natürlich eine wissenschaftliche Kategorie ist, und das wissen wir beide relativ gut, aber er ist auf der anderen Seite natürlich auch ein Begriff der einen hohen Polarisierungseffekt hervor rufen kann, und davor sollten wir uns, glaube ich, ein wenig hüten.
Meine Damen und Herren, wir haben im letzten Jahr, 10 Jahre HartzIV/SGBII, ich will nicht sagen gefeiert, wir haben daran gedacht es vor 10 Jahren auf den Weg gebracht haben.
Und wir haben jetzt in diesen 10 Jahren, 11 Jahren das Neunte Änderungsgesetz zum SGBII auf den Weg gebracht. Also fast jedes Jahr statistisch gesehen ein Änderungsgesetz, in dem wir Nachsteuern, in dem wir Instrumente schärfen, in dem wir Verwaltung vereinfachen, in dem wir für mehr Effizienz sorgen und vielleicht auch so zu sagen durch die Rückmeldungen der Praktiker für ein klein wenig mehr Gerechtigkeit in den Verfahren, und Karl Schieweling (CDU) hat es auf den Punkt gebracht, in dem er gesacht hat.
SGBII ist ein lernendes System und das find ich ist auch gut so, weil auch die Erfahrung in der Zwischenzeit im Jahre 2005 hatten wir es damit zu tun, dass wir eine sehr hohe Anzahl von Arbeitslosen haben, wir haben mittlerweile einen deutlichen Rückgang an Arbeitslosigkeit, das auch zwischenzeitlichen Erfahrungen, die wir mit dem Instrument gesammelt haben, in unserer Erörterung mit eingehen.“

Bemerkung von Franziska Brantner (Grüne)

„Sie haben gerade so schön erwähnt, es sei ein lernendes System und man würde es weiter verbessern. Daher meine Frage – Wie sie jetzt vorhaben im Parlamentarischen Prozess mit dem Entwurf zur Neuregelung der temporären Bedarfsgemeinschaften umzugehen, dass hat ja wichtige Auswirkungen auf die Alleinerziehenden. Wo wir eigentlich auch gelernt haben, dass es ne Unterfinanzierung dort gibt wenn Eltern sich die Aufgaben teilen.
Und da mal meine Frage – Wie haben sie als Regierungskoalition, sie hier als Abgeordneter der Regierungskoalition vor mit diesem Entwurf umzugehen? Oder wollen sie lieber etwas auch daraus lernen und den Alleinerziehenden, die sich das mit ihrem Partner partnerschaftlich aufteilen, unter die Arme zu greifen?“

Na das war doch mal eine eindeutige und klare Frage mit nichtigem Wert, als hätte diese Frau gerade einen Hauch eines Duftes vom Keramikbesuch mitgebracht. Zu wenig Geld kann diese Frau in Worte kleiden und daraus eine Friedhofslogik mit dem unter die Arme greifen anführen.

Hauptsache den Druck mit der Existenzangst erhöhen, dann stimmt alles für die neoliberalen Lagerverwalter wie Matthias Zimmer (CDU)

„Also verehrte Frau Kollegin Brantner, ich spüre in ihrer Wortmeldung ein gewisses Bedauern darüber, dass sie zwar SGBII vor 10 Jahren auf den Weg gebracht haben. Aber mittlerweile dazu nicht in der Lage sind, weil sie seit 10 Jahren in der Opposition sind, an der Verbesserung von SGBII mitzuarbeiten.
Gleichwohl, wir haben jetzt von der Bundesregierung und von den Bundesländern ein Paket vorgelegt bekommen, dass wir heute in die parlamentarische Beratung einbringen werden.
Und wie der Kollege Paschke schon gesacht hat, gibt es auf der einen oder anderen Seite sicherlich noch Wünsche, dass auf die eine oder anderen Weise zu ergänzen, dass werden wir in parlamentarischen Beratungen sehen.
Und ich bin mir sicher, dass die Frage, die sie aufgebracht haben, auch ein wesentlicher Bestandteil dieser parlamentarischen Beratungen sein wird. Dankeschön.
Meine Damen und Herren, ich will 3 besondere Neuerungen hervorheben, die mir in diesem Zusammenhang wichtig sind. Eine hat Markus Paschke eben schon erwähnt, das ist die Entschärfung der Schnittstelle von Ausbildungsförderung und Grundsicherungen. Die berufliche Ausbildung soll nicht dadurch verhindert werden, dass weniger Geld da ist als im SGBII.
Ich glaube, dass ist eine ganz sinnvolle Ergänzung dessen was wir gestern im Gesetz für berufliche Weiterbildung diskutiert haben. Die Logik dahinter ist schlicht und einfach das Bildung und Weiterbildung nachhaltiger sind als die schnelle Vermittlung in Arbeitsmarkt und ich glaube, dass ist eine gute Erkenntnis, die wir in den letzten 10 Jahren gewonnen haben.
Der zweite Bereich, den hat Karl Schieweling erschöpfend behandelt, ist der neue 16h SGBII. Der gewissermaßen ein Auffangtatbestand für diejenigen Jugendlichen es schafft die durch die Raster fallen und ansonsten durch die Hilfesysteme im SGBIII, im SGBVIII oder auch durch die bisherige Ausgestaltung der Hilfesysteme im SGBII nicht erfasst werden können.
Und das Dritte was mir ganz besonders wichtig ist, ist die Stärkung der Eingliederungsvereinbarung. Ich glaube es ist ein zentrales Element von Fordern und Fördern. Und das wir die Eingliederungsvereinbarungen stärken. Das wir eine Potentialanalyse vornehmen, dass wir dieses auch regelmäßig überprüfen und fort schreiben.
Ich glaube persönlich, dass das dazu führt, und da guck ich jetzt besonders auf die Kolleginnen und Kollegen von den Linken, das das zu einer gewissen Ernsthaftigkeit auf beiden Seiten auch noch mal zusätzlich führt und vielleicht die ein oder andere Sanktion auch vielleicht überflüssig macht. Das wäre auch in unserem Interesse.
Man darf, meine Damen und Herren, immer noch träumen, und wenn es nach mir ginge, würde ich 3 Bereiche anbringen, in denen ich noch Wünsche für das parlamentarische Verfahren hätte.
Der erste Bereich, ist die 2 in 5 Regelung. Das man also innerhalb von 5 Jahren nur 2 Jahre lang fördern kann, ich finde das sollten wir uns überlegen, ob wa unter bestimmten Bedingungen meinetwegen einer degressive Ausgestaltung oder einer Verpflichtungserklärung von Arbeitgebern, dass dann auch jemand übernommen wird. Noch überlegen, ob wir ein drittes Jahr dort fördern können?
Ich glaube von den Praktikern wird es als sehr sinnvoll erachtet und ich glaube wir tun uns damit großen Gefallen, wenn wir dieses Thema ernsthaft im parlamentarischen Verfahren erörtern.
Zweiter Punkt in diesem Zusammenhang steht ist die Förderung von Vollzeitmaßnahmen für Berufliche Weiterbildung auch dann, wenn sie nicht um ein drittel verkürzt werden. Der Bundesrat hat das vorgeschlagen, das ist auf wenig Gegenliebe vom Ministerium gestoßen. Aber ich halt das für eine ganz sinnvolle Angelegenheit, unter bestimmten Bedingungen auch das dritte Jahr zu fördern. Auch da kann man sich drüber unterhalten, und ob man das an Bedingungen knüpft, wie etwa eine Zusage eines Arbeitgebers, einer späteren Übernahme, das halte ich auch für eine ausgesprochen sinnvolle Sache.
Dritter Punkt, AGHs, lokale Akteure stärken, das ist ein lang gehegter Wunsch, dass wir bei den Arbeitsgelegenheiten (AGH) uns sehr genau darüber unterhalten, wir wirs hin bekommen, dass diese Kriterien nicht strikt angewendet werden, sondern das die Sozialpartner vor Ort da erheblich mehr Möglichkeiten haben zu entscheiden, wenn wir die Sozialpartner vor Ort stärken, denke ich könnten auch die Kriterien weitgehend wegfallen, das gibt dann zwar ein bisschen Probleme, was den Nachvollzug von Nürnberg her angeht, aber es gibt den lokale Akteuren vor Ort erheblich mehr Flexibilität.
Meine Damen und Herren, wir haben einen ersten Schritt jetzt gemacht, wir gehen in das parlamentarische Verfahren. Wir haben noch eine größere Wunschliste an der einen oder anderen Stelle. Das ist ne ganz natürliche Entwicklung. auch der Bundesrat wird da noch etwas Mitreden können. Auch die Opposition wird dann mitreden und verehrte Frau Potmann, da bin ich mir sicher.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss, herzlichen Dank!“

So ist es wenn man durch das Amt an Realität verloren hat. Wenn ich, also Matthias Zimmer (CDU) nicht arm bin, dann können es andere nicht sein. So hätte der Satz lauten können. Es steckt dahinter natürlich die glatte Lüge, dass es Armut nicht gibt. Wenn man vor Geld schon stinkt, dann geht einem das Leid und das Unglück anderer schlecht weg am Arsch vorbei.

Hier sprach einer der Lobbyvertreter des aristokratischen Ausbeuterstandes, der gerade deshalb so viel Geld hat, weil er es anderen so schön verfassungswidrig aus den Taschen geraubt hat. Und da spuckte das Wahrheitsgen die wahnsinnigen Gedanken heraus das 10 jährige Bestehen eines Unrechtssystems namens SGBII wirklich gefeiert zu haben.

Schnell korrigierte der Gierhals diese Aussage hin, dass er es so nicht sagen wolle. Im verschweigen des Fälschens von Arbeitslosenzahlen ist er groß. So bemerkte er die hohe Anzahl der Arbeitslosen, die wir heute noch haben, sonst hätte er das Wort HATTEN gebraucht.

Auch er hält am Verbrechensmodell der Eingliederungsvereinbarung fest. Dabei sind alle vertraglichen Regeln im BGB bereits ausgiebig festgelegt. Seine Wahnvorstellungen von Zwang und Überwachung sind Grundgesetz feindlich und ein Straftatbestand und die Kopie aus dem Dritten Reich.

Und am Ende ruft er förmlich dazu auf für örtliche Soziale Partner auf das Grundgesetz und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus Nürnberg zu scheißen.

Nachdem die Moderatorin Jeanette Klag von Phoenix ganz lang in den Anfang hinein quasselte kann nun Matthias Bartke (SPD) 8:04min endlich tierisch reden

„…einem Jahr verhandelt und unsere Fachsprecherin Katja Mast hatte das zum Anlass genommen, die Verhandlungsdauer mit der Schwangerschaft eines Nashorns zu vergleichen. Nun debattieren wir heute keine Rentenfragen, sondern Rechtsvereinfachungen im SGBII. Und die basieren auf die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe aus dem Jahr 2014. Und um bei den Dickhäutern zu bleiben, die 540 Tage einer Nashornschwangerschaft, haben wir schon überschritten.
Die 2 Jahre einer Elefantenschwangerschaft sind in Sicht. Es steht zu hoffen, dass wir sie nicht erreichen. Im Vorfeld hat der bayerische Löwe Seehofer schon mal gebrüllt. Und Löwen sind bekannter maßen keine Dickhäuter.
Herr Seehofer hat gesagt, weniger spaßig, dass verwässern der Sanktion bei Drückebergern wird die CSU verhindern. Ganz unabhängig vom Stil dieser Aussage ist sie inhaltlich falsch. Herr Seehofer bezog sich auf das Vorhaben unserer Ministerin Andrea Nahles, die verschärften Sanktionsregeln für unter 25 Jährige abzuschaffen und sie den für älteren Arbeit suchenden anzupassen.
Außerdem sollte die Kürzung bei den Kosten für Unterkunft und Heizung abgeschafft werden. Auf dieses Vorhaben hatten wir uns bereits sämtliche Experten geeinigt. Gemeinsame Erkenntnis war, die teilweise über harte Sanktionierung von Jugendlichen und die Streichung der Kosten für Unterkunft wirken kontraproduktiv.
Herr Strengmann-Kohn hat das jedem zutreffend dargestellt. Und deswegen sage ich, schlecht gebrüllt, bayerischer Löwe. Nach der Verweigerungshaltung der CSU hat sich unsere Ministerin Nahles entschieden die Verbesserung des Sanktionsregimes vom restlichen Gesetzgebungsverfahren abzukoppeln.
Denn die anderen dem Gesetz vorgeschlagenen Rechtsvereinfachungen sind dringend notwendig. Wir wollen die unnötige Bürokratie in den Jobcentern abbauen.
Die Jobvermittler sollen die Chance haben, ihrem Namen gerecht zu werden. Sie sollen nicht ihre ganze Energie auf Verwaltungsvorgänge verwenden müssen.
Meine Damen und Herren, von den Linken erfreulicherweise konnten auch sie sich in ihrem Antrag durchringen Vorschläge des Gesetzentwurfes zu begrüßen, ich war ehrlicherweise ganz überrascht. Sie beziehen sich da insbesondere auf die Verlängerung der Bewilligungsdauer der Bescheide auf 12 Monate und die Einschränkung der Verpflichtung zur Krankmeldung.
Aber ich sach ihnen was, der Gesetzentwurf hat noch deutlich mehr Verbesserungen. Leider haben sie die nicht erkannt und leider haben sie sich am Ende doch wieder nur auf ihre alte Forderung verlegt, Sanktionen komplett abzuschaffen.
Dabei war der Beginn ihres Antrags deutlich differenzierter. Sie haben da, wie eben auch ich, kritisiert, dass die Sondersanktion für Jugendliche und die Kürzungen von Kosten der Unterkunft nicht abgeschafft werden.“

Die Zwischenfrage von Herrn Matthias B. Birkwald (Linke)

„Sie haben eben gesagt, dass sie sich dafür aussprechen, die verschärften Sanktionen für Jugendliche abzuschaffen. Das erkenne ich ausdrücklich an, auch wenn ich alle Sanktionen abgeschafft haben will.
Aber ich frage sie und ich frage sie als SPD Abgeordneten, weil die SPD ja auch das Familienministerium besetzt, warum sie Alleinerziehende und Kinder durch dieses Gesetz so strafen? Ich zitiere heute aus der Zeitung Die Welt, Die Überschrift lautet, HartzIV Reform trifft vor allem Trennungskinder. Bundesregierung will Alleinerziehenden Geld streichen, wenn der Nachwuchs tageweise beim anderen Elternteil ist.
Die Kollegin Brantner (Linke) hatte das Thema ja eben angesprochen. Es ist so, dass Alleinerziehende, wenn sie das Kind, alleinerziehende Frauen mal beim Vater ein Wochenende haben, dann Geld abgezogen bekommen. Das Kinderzimmer bleibt aber. Die Zahnbürste bleibt und alle Aufwendungen für das Kind bleiben auch.
Und jetzt sagen die Familienverbände unisono das ist völliger Unsinn und sie fordern im Gegenteil einen Umgangsmehrbedarf. Und das ist nicht nur ein Familienverband, das sind 3. Und es ist auch der Deutsche Juristinnen Bund.
Meine Frage an sie, wenn sie doch das Familienministerium stellen, warum belasten sie Alleinerziehende, die ja zu 40% auf voll oder ergänzend auf HartzIV angewiesen sind mit diesem Gesetz so enorm? Ich finde, wir sollten was für Kinder und Jugendliche und Alleinerziehende tun und sie nicht noch bestrafen.“

Weiter im schnellen Text sintert Matthias Bartke (SPD) seine Antwort und seine Ansichten wie man ganz doll das Grundgesetz aushebeln kann.

„Um es vorab zu sagen, die Frage war angekündigt, aber nicht der Inhalt der Frage, und deshalb sage ich ihnen ich freue mich, dass sie so konstruktiv an den Beratungen teil nehmen. Und ich würde mich auch freuen, wenn sie weiterhin so konstruktiv agieren.
Und dann auch in den Ausschussberatungen an der Sache argumentieren und ich erläutere es ihnen.
Der Gesetzentwurf hat noch deutlich mehr Verbesserungen.
Zum Thema Sanktionen haben sie eine kleine Anfrage gestellt. Deren Antwort durch die Bundesregierung letzte Woche in der Presse breit diskutiert wurde. Da fand sich unter anderem die Schlagzeile, fast 40% der Klagen gegen Sanktionen sind erfolgreich.
Ich sage ausdrücklich, Herr Birkwald, durchaus Danke für diese Anfrage, die Zahlen alarmieren auch uns.
Jede unrechtmäßige Sanktion ist eine zu viel. Auf die Gründe dafür müssten wir ein genaues Auge werfen und unsere Konsequenzen ziehen.
Aber ich kann hier schon jetzt sagen, dass wird nicht die Abschaffung der Sanktionen seien, wie sie geschlussfolgert haben. In dieser Position hat uns auch die Mehrheit der Experten in der letztjährigen Anhörung bestätigt.
Im vorliegenden Gesetzentwurf ist mir besonders wichtig, die Beratung, als ausdrückliche Leistung des Gesetzes eingeführt wird. Die Beratung ist in der Vergangenheit oft zu kurz gekommen. Ich wünsche mir das der fördernde Charakter dieser Regelung gelebt werden wird.
Eine Beratung ist erst dann durch Wertschätzung geprägt, wenn sie auf Augenhöhe erfolgt. Unter dieser Voraussetzung kann sie den Leistungsempfänger darin unterstützen seine Hilfebedürftigkeit zu überwinden.
Welche Möglichkeiten zum Nachholen von Qualifikationen gibt es? Wo bestehen Chancen zu beruflichen Aufstieg?
Zukünftig soll außerdem für jeden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine Potentialanalyse der bisherigen Eingliederungsvereinbarung vorgeschaltet werden. Individuelle Potentiale standardisierte Verwaltungspraxis haben hier neuen Raum.
In der Eingliederungsvereinbarung wird dann fest gelegt, in welche Tätigkeitsbereiche vermittelt werden sollen. Damit können Vermittlungen unterhalb vorhandener Qualifikationen verhindert werden.
Mit dem Gesetz entfällt in Zukunft auch die Darlehensregelung wenn eine Maßnahme nach Wegfall der Hilfebedürftigkeit weiter gefördert wird. Den Teilnehmern wird so erleichtert die Maßnahme abzuschließen. Außerdem müssen sie nicht mit Schulden in die Erwerbstätigkeit starten.
Am Schluss mir noch eine wichtige Regelung, die auch schon Staatssekretärin Frau Lösekrug-Möller (SPD) dargestellt hat. Auszubildende und Schüler, die BAFÖG erhalten, sollen künftig aufstockend ArbeitslosengeldII erhalten können. Wenn eine Ausbildung allein durch die Ausbildungsvergütung nicht finanziert werden kann, ist das meist schon der Anfang vom Ende. Durch die Neuregelungen werden Aufnahme und Absolvieren einer Ausbildung endlich erleichtert.
Meine Damen und Herren, uns liegt am Herzen, dass für die Leistungsempfängern Verbesserungen erreichen. Ich bin überzeugt, dass wir mit dem Gesetzentwurf, die besten Voraussetzungen dafür geschaffen haben.
Auch wenn in meiner Fraktion sind wir nicht vollends zufrieden und Herr Schieweling hat es eben angekündigt, wir werden noch über unterschiedliche Änderungswünsche gemeinsam diskutieren. Ich freue mich daher auf das Beratungsverfahren und setze auf die Zusammenarbeit auch mit ihnen. Danke Ihnen!“

Der SPD Mann hat sich die Rede vorgenommen und lässt sich nicht durch Fragen beeindrucken, einmal inne zu halten und zu überlegen, was er eigentlich dort am Rednerpult so an Sinnlosen Fremdwörtern zusammen stammelt. Aber er kennt das Wort konstruktiv, was für ihn wahrscheinlich erbauend sein dürfte.

Auch dieser Mann streicht für seine Grundgesetz widrige Art und Weise zu Handeln über 13 Tausend Euro im Monat ein. Dafür kann er die Prinzipien des Dritten Reiches verfassungswidrig zu handeln, erlauben und es als Wohltat verkaufen. Alarmierend sind für ihn, dass 40% der Klagen gegen die Sanktionen erfolgreich waren.

Ob die anderen 60% durch Formfehler, Fehler oder Vergleiche keinen Erfolg hatten, wird verschwiegen. Mit der Floskel ungerechtfertigte Sanktion, soll suggeriert werden, dass es gerechtfertigte und Grundgesetz konforme Sanktionen gäbe.

Immer wieder wird auf anonyme Experten verwiesen, die es schon immer sagten, wussten oder geregelt haben wollten. Nur die eigentliche Wahrheit der negative Anzahl an freien Arbeitsplätzen wird kunstvoll umgangen. Das darf und soll nie ein Thema sein. Dagegen werden Erwerbslose analysiert, gelistet und gegen ihren Willen für Unfähig erklärt.

Besonders interessant ist der angesprochene neue Raum. Leider ist nur einer zu erkennen, der des ungebremsten Sadismus des imperialen Kapitalismus, der die Arbeitslosen dafür bestraft, dass es sie gibt und nicht gleich nach dem Rauswurf aus der Fabrik, des Unternehmens oder des Konzerns, einen Freitod gewählt haben.

Bedankt wird sich nicht zufällig bei Herrn Schieweling und bei Frau Lösekrug-Möller, denen die Mundwinkel anfeuchten, kommen denen die Gedanken von Sanktionen ins Hirn.

Nicht besser tönt es aus Kai Whittaker (CDU) 6:37min

„Politik beginnt ja bekanntlich mit dem betrachten der Wirklichkeit. Der eine muss sie etwas länger betrachten als der andere um sie zu erkennen. Aber am Ende bleibt es ja die selbe Wirklichkeit. Und wenn ich mir so die eine oder andere Rede der Opposition so hier angehört habe, dann habe ich den Eindruck, dass sie beim Betrachten noch etwas Nachhilfe brauchen heute.
Ich bin meinem AG Chef Karl Schieweling sehr dankbar dafür, dass wir heute dieses Gesetz auf den Weg bringen können.
Nicht nur weil wir da die technischen Vereinfachungen HartzIV, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben, durchsetzen, sondern weil wir auch noch mal den Instrumentenkasten in den Blick nehmen. Und warum ist der Instrumentenkasten so wichtig? Uns als Union ist es wichtig Menschen wieder in Arbeit zu bringen, anstatt sie teuer und ineffizient zu verwalten. Das ist der Punkt, den wir machen mit dieser Reform.
Menschen, die lange Arbeitslos sind, haben viele soziale Probleme, haben einen langen Weg vor sich zurück in die Arbeitswelt. Einen steilen Weg zurück in die Arbeitswelt vor sich. Und da brauchen sie Hilfe indem wir ihnen eine Treppe bauen in diesen ersten Arbeitsmarkt. Und mit diesem Gesetz bauen wir ein paar Stufen in diese Treppe ein.
Ich möchte auf eine Stufe heute hinweisen. Weil sie mir persönlich sehr wichtig ist. Nämlich die Öffnung der Integrationsbetriebe. Ich halte das für ein Meilenstein. Denn wir als Union waren immer der Ansicht, das wir lieber Arbeit finanzieren als Nichtstun.
Und diese Integrationsbetriebe schaffen, genau das ist ein gutes Beispiel, sie sind ein Erfolgsmodell, und das ist der Unterschied zwischen uns und ihnen.
Sie wollen Langzeitarbeitslose in einem sogenannten dritten sozialen Arbeitsmarkt parken. Sie raus haben aus der Statistik, weil sie den Glauben an diese Menschen verloren haben. Das ist die Wahrheit.
Und wir hingegen möchten mit den Integrationsbetrieben ein Mittel finden, wie wir diese Menschen wieder in den ersten Arbeitsmarkt zurück bekommen.
Denn diese Integrationsbetriebe sind nicht der dritte Arbeitsmarkt, sie arbeiten nicht im zweiten Arbeitsmarkt oder am ersten Arbeitsmarkt, sondern sie sind mittendrin im wirtschaftlichen Leben im ersten Arbeitsmarkt.
Und deshalb halte ich diesen Schritt für wichtig. Wir öffnen ihn für schwer behinderte Langzeitarbeitslose, sie sind eine vorsichtige Öffnung, zugegeben weil wir die Integrationsbetriebe auch nicht überlasten wollen. Aber für über 80000 Menschen in diesem Land ist das eine echte Perspektive. Ein erster kleiner Schritt. Und jede große Reise beginnt eben mit dem ersten Schritt. Deshalb bin ich da sehr glücklich.
Es gibt in dem Gesetz noch viele viele weitere Verbesserungen, die schon angesprochen worden sind. Wir führen ein Profiling ein, da machen wir nichts anderes als das wir die Stärken der Langzeitarbeitslosen analysieren um zu wissen was sie können, worin wir sie noch fördern können.
Wir führen eine nachgehende Betreuung ein für Langzeitarbeitslose, die wieder in den ersten Arbeitsmarkt kommen. Damit sie stabil bleiben, damit sie nicht wieder zurück fallen in die Langzeitarbeitslosigkeit. Und wir machen auch im Bereich der Ausbildung etwas. 57% der Langzeitarbeitslosen haben keine Ausbildung. Und wenn sie eine machen wollten, dann haben sie mit ihrem Azubi-Gehalt weniger verdient, als wenn sie weiter HartzIV bekommen hätten.
Das habe ich nicht verstanden, das haben wir nicht verstanden, und deshalb ändern wir das jetzt, in dem wir HartzIV öffnen für Langzeitarbeitslose die eine Ausbildung machen wollen.
Gibt es noch Potential nach oben Herr Strengmann-Kohn, natürlich gibt es das. Das ist ein Entwurf der Ministerin. Das parlamentarische Verfahren beginnt jetzt. Jetzt sind wir gefordert, und ich denke in den nächsten Wochen werden wir hier noch einige Verbesserungen ins Gesetz schaffen können.
Jetzt können sie uns vorwerfen, dass sei alles ein Reförmchen. Aber ich finde diesen Vorwurf, dass die große Koalition nur noch kleine Gesetze hier durchbringt, den lass ich ihnen nicht durchgehen.
Denn wenn man sich grundsätzlich über HartzIV unterhält, dann muss man feststellen, dass man bei ihnen auch nicht wirklich fündig wird.
Sie möchten am liebsten HartzIV abschaffen, Augen zu, Geld überweisen, an Langzeitarbeitslose versprechen, dass Land wo Honig und Milch fließen. Aber sie bringen mit diesen Maßnahmen keinen einzigen Menschen zusätzlich in Arbeit. Und dann versteifen sie sich nur auf das Thema Sanktionen.
Sanktionen abschaffen. Und auch da hilft, find ich ein Blick in die Wirklichkeit. Wir haben letztes Jahr gelernt, dass die Sanktionsrate in diesem Land bei einem Prozent der Fälle liegt.
1%. In Großbritannien sind es 5, in den Niederlanden sinds 35. Zu sagen, dass hier eine Herrschaft des Sanktionsregimes besteht, das ist nicht der Fall. Da finde ich sind wir ziemlich harmlos unterwegs.
Bei den Grünen höre ich die Sätze sehr gerne, dass man das Verfahren vereinfachen möchte, dass man HartzIV einfacher haben möchte, aber wenn man sich ihre Anträge anschaut, führen sie genau zum Gegenteil.
Denn sie wollen am Schluss eine komplette individuelle Leistungsbetrachtung der Menschen haben. Jeder einzelne Euro der ausbezahlt werden soll, soll individuell ausgewertet werden, soll individuell eingeschätzt werden, damit sich am Ende keiner auch beschweren kann. Damit werden sie nur Bürokratie aufwachsen.
Wir brauchen eigentlich nur das Gegenteil. Wir brauchen mehr Pauschalierung. wir bräuchten mehr Pauschalierung bei den Wohnkosten. Wir bräuchten Pauschalierung bei den Bagatellgrenzen. Bla Bla pp.
Aber davon ist momentan wenig zu sehen, sie verlieren sich in kleinen Dingen.
Ich möchte noch mal klar hinweisen, wenn wir HartzIV reformieren wollen, brauchen wir die Pauschalisierungen, wie ich es ihnen gerad gesagt hab. Wir brauchen auch eine wesentlich bessere individuelle Betreuung der Menschen. Denn wenn die Hälfte der Jobcenter Mitarbeiter nicks anderes zu tun hat, als auszurechnen, wie viel Euro ein Mensch überwiesen bekommt am Ende des Monats, dann helfen wir zu wenig und verwalten zu viel. Da müssen wir nochmal ran, und das, muss ich ehrlich sagen, sehe ich weder bei ihnen noch bei ihnen den Willen das zu tun.
Ich denke, wenn ich so in die Gesichter hier schaue, dass ich der Betrachtung der Wirklichkeit auf die Sprünge geholfen habe, zumindest bestätigt sich Schoppenhauers Aussage, der einmal festgestellt hat.
Im Reiche der Wirklichkeiten ist man nie so glücklich, wie im Reiche der Gedanken. Ich danke Ihnen!“

Der politische Ziehsohn baut ein paar Stufen in eine Treppe, die dann länger wird, damit sie diese Treppe benutzen müssen, um am Ende tief zu stürzen. Jung und nicht naiv, leicht lenkbar redet dieser Zeigefinger nur reinen Stuss. Der wohl behütete Sohn reicher Eltern, weiß nichts über die Arbeitswelt, von der er so fein spricht.

Es klingt, als habe Mutter ihm den Zettel mit den Aufgaben für den Tag und das Pausenbrot gemacht, nachdem er die hingelegten Kleider widerspruchslos über warf. Es ist eher ein Treppenwitz, dass dieser fehl gelenkte Trottel reichen und dummen Geschlechts irgendetwas von Erwerbstätigkeit weiß.

Daher folgt auch gleich seine unqualifizierte und zugleich diskriminierende Annahme, dass Erwerbslose nichts tun. Seine Treppenstufe will Integrationsbetriebe zulassen, die finanziert werden, damit Erwerbslose dort arbeiten.

Was er verschweigt, ist dass es die Kopie der Zwangsarbeitslager ohne Zaun aber durch Sanktionszwang ist. Dagegen wird kein Unternehmer gezwungen den Mindestlohn oder darüber hinaus zu zahlen und Erwerbsplätze zu schaffen. Ein neuer Begriff für Arbeitslager, Konzentrationslager oder schlicht Zwangsarbeit hat der Kai mit seinen Integrationsbetrieben geschaffen.

Die Union als Nachfolger der NSDAP hält eben an alte Traditionen fest. Und so werden Mittel für die Arbeitslosen verabreicht, da alle für faul und dumm gehalten und dargestellt werden. Und daher wird der Weg auch als Reise und als erster Schritt dargestellt.

So wie eben damals die Menschen abgeholt und mit der Deutschen Reichsbahn auf die Reise geschickt wurden um die Vernichtung durch Arbeit am eigenen Leibe erfahren zu müssen. Gerade aus dieser Geschichte heraus verbietet das Grundgesetz jede Form von Zwangsarbeit.

Das Analysieren wird auch Profiling genannt. Nichts neues, nur eben viel ausgereifter und tiefer. Das Jobcenter soll weiter verkommen als Datensammelkrake, damit dann später eben die Informationen über den Erwerbslosen gegen den Erwerbslosen eingesetzt werden kann.

Psychische Folter mit allen Mitteln und mit Zwang einer Eingliederungsvereinbarung. Da gibt es nur eine Lösung, dass die Unterschrift immer den Zusatz enthält – UNTER VORBEHALT!
Am Ende wird dann tief gestapelt, dass man viel mehr erreicht hätte, wenn ja wenn nicht so viele bereits die Grundgesetz Feindlichkeit bereits fest gestellt hätten. Trotzdem ist ihm bekannt, dass damit kein einziger Arbeitsplatz geschaffen wird. Deshalb wird vorgeworfen und gelogen.

Die Sanktionsrate, ein erfundenes Wort von Folterknechten, wird ebenfalls herunter gelogen wie die Anzahl der Arbeitslosen. Aus realen 3-4% werden schnell nur 1% gemacht. Gewissenlos wird ein freundliches Unternehmen präsentiert, dass die Zahlen verfälscht. Verglichen wird nicht mit sozialen Staaten, sondern mit Staaten, die parlamentarisch auf Menschenrechte scheißen.

Eine Kurzintervention von Katja Kipping (Linke)

„Herr Whittaker, sie haben ja versucht uns zu belehren und den Eindruck erweckt, dass nur 1% Sanktionen gibt, und deswegen wäre das alles nicht schlimm. Also da muss ich sagen, sie sind schlecht informiert und ich beziehe mich hier auf Zahlen, die uns die Bundesregierung geliefert hat, auf einer Anfrage. Erstens sind es 3% aller Personen, die sanktioniert werden und wenn man zusammen zählt, wie viel Sanktionen verhangen wurden, so sind das fürs letzte Jahr fast 1 Million, nämlich 980000.
Bei den unter 25 Jährigen, bei den Jugendlichen sind sogar 4% aller Betroffenen. Hinzu kommt nicht nur diejenigen, die tatsächlich eine Sanktion verhangen bekommen, sind davon betroffen, sondern auch viele andere.
Weil die Möglichkeit, dass es ne willkürliche Kürzung gibt, hängt wie ein Damokles Schwert über vielen und er führt natürlich auch zu entsprechenden Ängsten.“

Herr Whittaker erwidert nun und plaudert aus dem neoliberalen Nähkästchen.

„Ja, vielen Dank, Frau Kollegin Kipping. Ich beziehe mich auf eine Studie von Sperrmann, die letztes Jahr raus gekommen ist. Da steht 1% drin. Aber obs jetzt 1,2 oder 3% sind, im Vergleich, im europäischen Vergleich, ist Deutschland nicht das Land, wie sie es versuchen hinzustellen. Das wir hier mit der Sanktionsmachete durchlaufen und die Menschen in Angst und Schrecken versetzen.
Im Gegenteil, das Gegenteil ist das Richtige. Wir versuchen zu helfen, wo wir können. Andere Länder sind da wesentlich strenger unterwegs. Und deshalb ist ihre Aussage schlicht und ergreifend politische Nebelkerze.“

Herr Whittaker hat ein sehr kurzes Gedächtnis, sonst hätte diesem Mann auffallen müssen, dass Frankreich, Luxemburg und Norwegen, um nur einige Beispiele zu nennen, nichts von Bestrafung von Arbeitslosen halten, da für die Arbeitslosigkeit allein die Regierungen und die Parlamente, wie auch in Deutschland, verantwortlich sind, und diese sanktioeniert werden könnten.

Nun mit dem Blick auf die vielen sadistisch veranlagten, wie eben Herr Whittaker, ist das Dritte Reich immer noch im Kopf und plappert den reinsten Kot aus. Er kassiert im Jahr über 160000 Euro aus Steuergelder. Stolze Leistung und es übt der nächste neoliberale Steuerkassierer seine Rede am Pult des Vergessens, Stephan Stracke (CSU) 5:03min

„Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Präsidentin, vielen Dank für das sehr schöne Intro. Der Arbeitsmarkt in Deutschland ist tatsächlich in einer hervorragenden Verfassung. Dazu trägt Bayern maßgeblich mit bei, als Jobmotor und Stabilitätsanker in vielen Bereichen.
Wir haben wenige Arbeitslose, mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und deutlich über 630000 offene Stellen. Und davon profitieren natürlich auch diejenigen, die sich auf dem Arbeitsmarkt schwer tun.
Ältere, Menschen mit Behinderung, aber auch Langzeitarbeitslose. Aber sicherlich ist auch die Erkenntnis richtig, dass der Langzeitarbeitslose zu wenig von dieser Entwicklung profitieren. Dabei haben wir einiges auf den Weg gebracht, in diesem Bereich, um dieses zu verbessern. Der Schlüssel liegt aber vor allem in einer persönlichen Beratung vor Ort.
Und genau daran setzt der Gesetzesentwurf an.
Und mit dem Gesetzesentwurf wird das Leistungs- und Verfahrensrecht des SGBII, und damit die Arbeit der Jobcenter deutlich vereinfacht.
Unnötige Bescheide, Anrechnungsregeln, Verfahrenvereinfachung, all das darauf zielt hier dieser Gesetzesentwurf ab. Und es ist eine zentrale Weichenstellung, die wir in diesem Bereich vornehmen.
Und diese Erleichterungen sind in der Tat überfällig. Wir haben hier schon eine lange Debatte auf Vorbereitung über eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe in diesem Bereich.
Und mich erstaunt ja, wie viele Vorschläge hier neuerdings dann auch von Seiten der Bundesländer nochmals auf den Tisch gekommen sind. Ich glaube im Rahmen der anstehenden Debatte müssen wir hier auf das Wesentliche konzentrieren und uns nicht auf die klein-teiligen Vorschläge tatsächlich verzetteln. Ich bin da gespannt, auf die entsprechende Sachverständigenanhörung, die wir in diesem Bereich vornehmen wollen.
Interessant ist im Rahmen dieser Debatte, welche Vorschläge von Seiten der Opposition unterbreitet werden. Oftmals zielen diese dahin gehend die Zielrichtung dieses Gesetzes zu sprengen.
Und machen oftmals ganze Sammelsurium. Aber entscheidend ist ja dann doch, wenns um das Thema der Sanktionen geht, wenn die Linken fordern, man möchte eine Sanktionsfreie Mindestsicherung haben und die Grünen positionieren sich damit die Sanktionen doch auszusetzen, dann stellen wir dem entgegen, wir halten an Sanktionen fest.
Weil wir diese für richtig erachten. Jeder hat Verantwortung. Verantwortung für sich, aber auch Verantwortung gegenüber denjenigen, die einem helfen und unterstützen.
Und deshalb ist es nur fair, dass es keine Leistung ohne Gegenleistung gibt, und für uns gilt der Gedanke des Fördern und Forderns.
Und das dieser Gedanke jetzt auch in der Koalition nochmal unterstrichen wird, zeigt das Ergebnis des Koalitionsausschusses, wo wir uns darauf hin verständigt haben, das Integrationsgesetz auf den Weg zu bringen.
Und gerade unter dem Leidgedanken des Förderns und Forderns, das ist genau das Richtige, und was wir nicht tun, sind zu lasche Sanktionen, und deswegen haben wir uns dagegen versperrt.
Wir versperren uns allerdings nicht gegen Vereinfachungen, was das Sanktionsrecht betrifft. Etwa was Pauschalierungen oder andere angeht. Aber Sanktionen müssen weiter wirksam bleiben, sie müssen weitere wirksame Anreize bieten, damit sich diejenigen, die mit den Jobcentern zu tun haben, mit ihnen auch kooperieren.
Aktiv nach Arbeit suchen und insgesamt rascher Arbeit aufnehmen. All dies ist in diesem Bereich unumstritten.
Und wenn wir im übrigen über bestehende Instrumente reden, die wir gemeinsam unter Umständen ausbauen wollen, dann muss allerdings dann auch ein anderes auch noch stimmen, nämlich das wir die Mittelausstattung der Jobcenter entsprechend sicherstellen und diese dann auch fair auf alle Bundesländer verteilen.
Denn es gilt ohne Geld ist vieles nichts. Und deswegen geht es auch um die Verteilung der Eingliederungsmittel im SGBII.
Dies tun wir was im Bereich der Flüchtlinge angeht. Das wir hier dem Grundsatz folgen, das Geld soll dorthin fließen, wo auch die Arbeit tatsächlich anfällt. Da müssen wir noch genau hinschauen, wo diese Gelder tatsächlich und wo die Arbeit stattfindet.
Und zweiten, das die Gelder auch dorthin fließen, wo auch die Langzeitarbeitslosen sind. Und wir haben in Teilen Deutschlands in Bayerns die Situation, das wir hier mit denjenigen zu tun haben, die verfestigt in der Langzeitarbeitslosigkeit sind.
Wo der Aufwendungen höher sind, damit wir ihnen auch gute Chancen geben können. Und deswegen müssen wir dies, was die Mittelausstattung angeht noch was verändern.
Und das werden wir auch im Rahmen der anstehenden Beratung zu einer der Kernbestandteile machen. Ich freue mich auf diese, und ich glaube, es geht, dazu das wir hier dieses Gesetz unter Umständen noch besser machen wollen.
Die Vorlage ist ganz ordentlich. Herzliches Dankeschön.“

Alle genannten Fürsprecher haben sich auch geradezu Grundgesetz widrig geäußert und mal einige Tiervergleiche angebracht. Als hätten alle diese Herrschaften im Buch des Gustav Hartz gelesen, verteidigen sie vehement die geplanten Verbrechen des Bundes. Anders sind die mit geistigen Dünnschiss versehenden Auswüchse der Psychopathen nicht zu begreifen.

Zwischen den Zeilen und hinter den gut formulierten Taten kann nur erahnt werden, wie geholfen und wie fortschrittlich es kommen soll. Vor allem freuen sich alle so sehr dabei, dass sie sich immer wieder herzlich bei ihren Kollegen bedanken.

Besonders der letzte Beitrag glänzt von Sinn entleerter Gülle. Wobei die Bakterien der echten Gülle viel intelligenter sind. Sadismus hat an diesem Tag viele hässliche Gesichter in Berlin gezeigt.

Kein Wort dazu dass über 40 Gesetze Grundgesetz-widrig sind und kein Wort dazu dass die Rechtsvereinfachung dem Grunde nach ebenfalls Grundgesetz-widrig ist.

Das Ungleichgewicht der Redner von 7 zu 2 (16:31min) für neue/alte NAZI-Werte zeigt die Verunglimpfung der Erwerbslosen deutlich. Statt endlich ein Lebensminimum einzuführen, beharren diese Braunsprecher auf ein Existenzminimum, dass hier und dort auch mal ganz versagt werden soll. Ekelhaft präsentierten sich die Sanktionsfreunde mit der Mär über die Anzahl der Arbeitslosen.

Immer wieder werden Experten erwähnt, die anscheinend die Ansichten des Dritten Reiches gefressen haben und die Macher von GustavHartzIV so untertänigst ausloben.

Die Opposition kam nur wenig zu Wort. Katja Kipping (Linke) 8:01min

„Herr Präsident, meine Damen und Herren, Herr Staatsekretär, das war ja mal ein Paradebeispiel fürs Schönreden. HartzIV basiert auf der Annahme der Einzelne sei Schuld an seiner Erwerbslosigkeit. HartzIV basiert auf der Annahme das Erwerbslose Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse sind. Und von der Angst von HartzIV sind inzwischen auch Menschen betroffen die noch einen Job haben. Denn der Fall in HartzIV kann sehr schnell gehen.
Und deswegen, auch wenn sie hier verbissen an HartzIV fest krallen, lassen wir als Linke nicht locker und sagen immer wieder, HartzIV gehört ganz grundsätzlich abgeschafft.
Und was, was das Haus von Andrea Nahles (SPD) nun als Gesetzentwurf vorgelegt hat, ist ein Offenbarungseid. In so vieler Hinsicht. Und es ist bezeichnend, dass die Ministerin nicht mal den Mumm hat diesen Gesetzesentwurf selber hier vorzustellen.
Denn, dieser Gesetzentwurf macht doch deutlich. Sie wollen nichts grundsätzlich an HartzIV ändern. Sie wollen von den alltäglichen Nöten der Menschen in HartzIV nichts mildern. Ihnen geht es doch nur um einen reibungslosen Vollzug. Angeblich geht es um Rechtsvereinfachung und Bürokratieabbau. Doch nicht einmal diesen bescheidenen selbst gesteckten Ziel wird dieser Gesetzentwurf gerecht.
Es gibt ein Schreiben der Personalräte der Jobcenter. Und darin heißt es, ich zitiere: Der Gesetzentwurf ist für die Belegschaft nicht nur enttäuschend, er ist ärgerlich und selbst eine weitere Belastung.
Eine weitere Belastung – so sehen es die Personalräte der Jobcentermitarbeiter, die die ihren Gesetzentwurf am Ende ausbaden müssen.
Schaut man sich nun die geplanten Änderungen an, so ist klar schwarzrot plant keine Rechtsvereinfachung. Sie wollen einfach noch eine weitere Kippe, eine weitere Kelle oben drauf legen.
Und ich will das verdeutlichen. So soll innerhalb von HartzIV ein zweites Repressionsinstrument ausgebaut werden. Das läuft dann unter dem Begriff – Ausweitung der Ersatzpflichtigkeit bei sozial widrigem Verhalten. Das ist die Sprache ihres Gesetzes. Sozial widriges Verhalten. Allein dieser Begriff ist entlarvend und er verrät wie die Bundesregierung wirklich über Erwerbslose denkt. Wer in Erwerbslose mündige Bürgerinnen und Bürger sieht, der verwendet solche Begriffe auf keinen Fall.
Eine solche Ersatzpflicht, also Kürzung des ArbeitslosengeldesII soll nun auch dann eintreten, wenn das sozial widrige Verhalten die Hilfebedürftigkeit nicht nur herbeiführt, sondern erhöht, aufrecht erhält oder nicht verringert. Übersetzen wir diese bürokratischen Formulierungen mal ganz konkret in die Praxis. Eine Kürzung um 30% bedeutet bei einem vollem Bezugsberechtigten, das ihn für den Monat nur noch 282,80€ bleiben für alle Kosten außer der Miete und der Heizkosten. 282€ im Monat, das bedeutet 9,43€ am Tag für alle Ausgaben. Wer von ihnen käme mit 9,43€ über den Tag? Ach übrigens sie müssen auch noch Geld zurück legen für den Fall das irgendwann mal die Waschmaschine kaputt geht.
Kurzum, anstatt die HartzIV Sanktionen abzuschaffen, was so nützlich wäre, nötig wäre, plant Andrea Nahles (SPD) ein zweites Repressionsinstrument. Ich habe den Eindruck, seit der Einführung von HartzIV sind sie in puncto Erwerbslosigkeit kein deut klüger und kein deut sozialer geworden.
Ursprünglich war ja mal geplant die besonders harten Sanktionsregelungen abzumildern. Noch im Oktober letzten Jahres haben hier Rednerin der SPD gesagt, ja, die Sofortsanktionen bei den unter 25jährigen, den Jugendlichen und die Sanktionierung der Kosten der Unterkunft, da muss man ran.
Alle Bundesländer waren sich darin einig, das man das abmildern muss. Mit einer Ausnahme – nämlich Bayern.
Und was macht die Sozialministerin? Anstatt couragiert ihre Position zu vertreten, anstatt couragiert sich für Erwerbslose einzusetzen, knickt sie ein vor Horst Seehofer.
Ich finde es beschämend wie sich diese Bundesregierung von Horst Seehofer mit dem Ring durch der Nase durch die Manege führen lässt.
Unsere Position als Linke ist ganz klar. Wir befürworten jeden Schritt weg von diesen Sanktionen. Wir sagen aber auch ganz klar – wir pochen auf das Grundrecht auf soziale Sicherheit und deswegen meinen wir alle Sanktionen und Leistungseinschränkungen sowohl beim SGBII wie bei der Sozialhilfe gehören abgeschafft und zwar sofort.
Dafür streiten wir nicht nur hier im Bundestag, auch in den Landesregierungen beispielsweise das Sozialministerium aus Thüringen vertreten durch Heike Werner gemeinsam mit den Brandenburgern im Bundesrat sich für diese Position stark gemacht.
Zur den von ihnen vorgesehenen Veränderungen gehört auch die Einschränkung bei Rückwirkender Nachzahlung rechtswidrig vorenthaltener Leistung. Das heißt, in der Konsequenz, es werden Menschen, denen ihre Heizkosten systematisch zu niedrig angesetzt wurden, Schwierigkeiten haben, die Vorenthaltenen Leistungen später rückwirkend wieder zu bekommen, selbst wenn sie bei Gericht Recht bekommen. Denn es wird nur noch für die Zukunft der höhere Betrag gezahlt und nicht für die Vergangenheit. Damit hat das Amt doch ein Anreiz, im Zweifelsfall immer gegen die Betroffenen zu entscheiden. Selbst wenn die Klagenden Recht bekommen, dass gilt dann erst für die Zukunft. Und so lange wie die Klage dauert, und in der Regel dauert es recht lange, müssen sie selber sehen, wie sie klar kommen.
Sie bleiben damit auf den Kosten sitzen. Sie sparen auf den Rücken von Erwerbslosen und Aufstockenden. Sie gönnen diesen Menschen nicht mal das Wenige was ihnen laut Gesetz zusteht.
Und ich finde das ist zu tiefst schäbisch.
Und an diesem Beispiel wird wieder einmal mehr deutlich, HartzIV ist Ausdruck sozialer Kälte. Und leider ist das nicht nur ein sprachliches Bild für Menschen, die auf HartzIV angewiesen sind und die Heizkosten zu niedrig berechnet kriegen vom Amt. Ist das auch ganz konkreter Alltag. Sie müssen in der kalten Jahreszeit kalkulieren wie viel Heizung, wie viel Wärme sie sich überhaupt leisten können.
Geplant war Bürokratieabbau. Heraus gekommen ist noch mehr Ärger für Erwerbslose, wie für Beschäftigte. Also auf beiden Seiten des Tisches wird es für die Betroffenen schlimmer mit diesem Gesetz. Und wenn man sich die Entstehungsgeschichte dieses Gesetzesentwurfs anguckt, dann wundert mich das auch nicht. wir haben immer angemahnt, beziehen sie doch die Fachleute der Praxis ein, dass heißt die Betroffeneninitiativen, Sozialverbände, Gewerkschaften.
Aber nein, die Regierung hat die Fachleute der Praxis wie Gewerkschaften, Sozialverbände im übrigen auch die Opposition komplett ausgegrenzt. Kein Wunder also wenn so ein Murks raus kommt. Und falls noch irgend jemand glaubte, man könnte das System HartzIV mit kosmetischen Korrekturen verbessern, der wird durch die Geschichte dieses Gesetzentwurfes eines besseren belehrt.
Wenn das Fundament und die Wände eines Hause so dermaßen falsch konstruiert sind, dann nützt es eben auch nichts wenn man die Farbe der Türklinken ändert. Und deswegen sagen wir ganz klar, HartzIV muss grundlegend abgeschafft werden. Wir streiten stattdessen für gute Arbeit und für eine Sanktionsfreie Mindestsicherung von 1050€.
Schwarzrot möchte die Sanktionslogik von HartzIV noch verschärfen. Wir hingegen, wir als Linke streiten für soziale Garantien des Lebens für eine Gesellschaft, an der alle teilhaben können, in der sich alle entfalten können. Und der alle frei von Existenzangst und frei von Bevormundung sind. Vielen Dank.“

Leider ist Wolfgang Strengmann-Kuhn (Grüne) 8:30min kein wirklicher Vertreter von Arbeitslosen.

„… mit seinen Reden immer gerne die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, der Anstieg der Beschäftigung oder der Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, der guten Ökonomie – und damit hat er auch Recht.
Aber was dabei vernachlässigt wird, ist das diese gute Situation bei der Wirtschaft bei vielen Menschen in Deutschland nicht ankommt. Wir haben seit Jahren ein Rekordmaß an Ungleichheit in Deutschland und ein Rekordmaß an Armut. Der soziale Zusammenhalt in Deutschland ist ernsthaft gefährdet. Da müssen wir unbedingt ansetzen.
Und jetzt kommen die geflüchteten Menschen zu uns. Und das wird diese Spaltung, die wir in dieser Gesellschaft haben, zumindest kurzfristig noch weiter verstärken. Und es ist schon gesagt worden, in den nächsten Wochen und Monaten kommen die Menschen, wenn ihr Asylverfahren beendet ist, in das SGBII rein. Das heißt, die Jobcenter werden noch zusätzlich belastet werden, kriegen zusätzlich Kundinnen und Kunden, wie das im Amtsjargon heißt, und an der Stelle wäre es eigentlich völlig richtig zu sagen. Wir vereinfachen die Grundsicherung, entbürokratisieren sie, machen mal Licht in diesen Dschungel von Grundsicherungsleistung, sehen zu dass die Menschen, die Anspruch auf Grundsicherung haben, den auch leicht erhalten, und damit für ein stückweit mehr soziale Sicherung in Deutschland zu sorgen.
Und der zweite Punkt ist, dass wir dafür sorgen müssen, das die Jobcenter tatsächlich entlastet werden. Um dann tatsächlich auch dafür zu sorgen die Geflüchteten in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Aber nicht zu vergessen, auch die Langzeitarbeitslosen, die seit Jahren teilweise arbeitslos sind, auch besser zu unterstützen und besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das war eigentlich mal das Ziel von HartzIV, die Verfestigung der Langzeitarbeitslosen, ein Riesen Problem, was wir auch endlich mal angehen müssen.
Das heißt der Ansatz zu sagen wir vereinfachen das System und wir entlasten die Jobcenter, ist eigentlich völlig richtig und wir gehen die soziale Spaltung in Deutschland mal an und wenn man sich den Gesetzentwurf anguckt, und die Staatssekretärin hat das gesagt, ist ein jahrelanger Prozess dahinter, dann stellt man fest, da ist nüscht, da ist gar nicks.
Und man sieht es daran wie heute die Reihen hier besetzt sind, dass die Ministerin nicht da ist, welchen Stellenwert dieser Gesetzentwurf auch für die Regierungskoalition hat. Nämlich auch ein sehr geringen.
Weil viele große Punkte in diesem Gesetzentwurf überhaupt nicht angegangen werden, manche auch raus genommen worden sind aus diesem Gesetzgebungsprozess.
Da wird der Kopf geschüttelt in den Unionsreihen. Warum ist denn die Ministerin nicht da und stellt den Gesetzentwurf selber vor, wenn es so ein großer Wurf gewesen ist?
Es ist kein großer Wurf. Es ist ein Bündel von bürokratischen Kleinkram, der die Jobcenter jetzt in dieser Situation mehr belasten wird. Weil sie eine Fülle von neuen kleinteiligen Regeln wieder neu umsetzen müssen, und die Jobcenter müssen entlastet werden und nicht belastet werden. Was der Gesetzentwurf machen wird.
Wir haben deswegen einen Alternativantrag mit Alternativvorschlägen gemacht mit dem tatsächlich das gesamte Grundsicherungssystem vereinfacht wird und die Jobcenter tatsächlich entlastet werden. Ein wichtiger Punkt wäre erst mal die Menschen aus HartzIV raus zu holen, die da gar nicht hin gehören. Ich habe eben schon gesagt, es ging eigentlich darum eine Grundsicherung für Arbeitssuchende zu schaffen.
Nun haben wir ein Haufen, eine große Menge von Erwerbstätigen, im HartzIV System.
Es gibt mehr Erwerbstätige, die HartzIV beziehen, als Langzeitarbeitslose. Und wenn man die Kinder da noch mit zählt, dann sind es fast 50% der HartzIV Bezieher, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, die Erwerbseinkommen hat.
Die müssen wir erst mal größtenteils raus kriegen. Die sind da drin weil sie hohe Wohnkosten haben, weil sie Kinder haben. Und deswegen müssen wir die vorgelagerten Sicherungssysteme stärken, um die Erwerbstätigen aus HartzIV raus zu holen.
Wie gesagt, viele Familien, viele Kinder sind dabei und die Auszubildenden gehören eigentlich auch nicht rein. Es ist für die Auszubildenden sicher ein Fortschritt, dass sie wenigstens eine Existenz sichernde Leistung kriegen.
Eigentlich müsste es eine Grundsicherung für Auszubildende geben, müsste doch die Bildungs-sozialen Sicherungssysteme BAFÖG … gestärkt werden, damit die gar nicht erst in HartzIV kommen. Auch da müssen wir die vorgelagerten Sicherungssysteme stärken um die Auszubildenden raus zu kriegen. Weil, auch die gehören nicht zu den Jobcenter.
Die Jobcenter sollen sich auf die Arbeitslosen konzentrieren. Wie gesagt, es sind einige Punkte im Prozess raus gefallen. Und eine einfache Möglichkeit die Jobcenter schnell und effektiv zu entlasten wäre eine Aussetzung der Sanktion, die sowohl die Jobcenter belasten, als auch die Betroffenen.
Wir brauchen ein Sanktionsmoratorium. Da wird gleich Kapazitäten frei. Aber das Wenigste wäre, dass die Punkte schon angedeutet worden, die bis auf Bayern und CSU Konsens sind, dass die wenigstens umgesetzt werden.
Diese verschärften Regelungen gegen jüngere Erwachsene unter 25, wo alle sagen, dass ist völlig kontraproduktiv, die müssen weg.
Und auch Sanktionen der Kosten der Unterkunft müssen beseitigt werden. Alle Praktiker sagen ihnen, dass kann im Extremfall zu Obdachlosigkeit führen. Und wie gesagt, die Sanktionen gegen die Jüngeren sind eher kontraproduktiv. Führen eher zu sozialer Ausgrenzung und führt eher zu Problemen die Karl Schieweling eben zu Recht angesprochen hat. Deswegen müssen die Jüngeren genauso behandelt werden wie die Älteren. Das wäre ein wichtiger Punkt.
Dann gibt es viele Brocken, die überhaupt nicht angegangen werden. Das Bildungs- und Teilhabepaket, als bürokratisches Monster. Die Kosten der Unterkunft, wo es eine Fülle von bürokratischen Regelungen gibt, die die Jobcenter und die Kommunen teilweise überfordern. Auch mit vielen Sonderegeln. Es gibt viele Sonderregeln im HartzIV Gesetz, die abgeschafft werden müssten.
Die diskriminierend sind. Teilweise sind im Gesetzentwurf wieder neue Verschärfungen drin. Katja Kipping hat ein paar Beispiele genannt, die wir als Problem auch teilen. Es ist also keine Rechtsvereinfachung, sondern eine Rechtsverschärfung.
Und was man auch machen müsste, ist man müsste das gesamte System an Grundsicherungsleistungen mal angucken. Wir haben 5 verschiedene Grundsicherungsleistungen in 3 verschiedenen Gesetzen. Da sind die Regeln völlig unterschiedlich in den einzelnen Gesetzen. Da könnte sich eine große Koalition mal dran machen. Da gleiche Sachverhalte auch gleich regeln. Damit hätte eine Vereinfachung in der Verwaltung und bessere Transparenz für die Betroffenen.
Um da mal ein Punkt raus zu nehmen. Da geht es um die, klingt erst mal relativ technisch, um die Anrechnung von Partnereinkommen. Was vielleicht bekannter ist, ist der Begriff der Bedarfsgemeinschaften, den es bei HartzIV gibt, im SozialgesetzbuchII. Im SozialgesetzbuchXII läuft die Einkommensanrechnung anders, da gibt es eine individualisierte Leistung wo auch Partnereinkommen angerechnet wird, aber nur das von Partnern, die mehr verdienen als über dem eigenen Grundsicherungsniveau.
Das hätte zur Folge, wenn man es im SozialgesetzbuchII so machen würde, wie im SGBXII, dass tatsächlich die Hilfe auf die Menschen fokussiert wird, die es tatsächlich brauchen.
Wenns ein Paar gibt, wo eine Person wenig verdient und die andere Person verdient relativ viel, dann werden bei dem Jobcenter beide betreut. Aber es müsste sich drauf konzentriert werden, dass sich die Jobcenter auf die tatsächlich Arbeitslosen konzentrieren. All diese Probleme werden von der großen Koalition nicht angegangen, es wird nichts getan für den sozialen Zusammenhalt in dieser Gesellschaft.
Es ist eine verpasste Chance, diese Rechtsvereinfachung, die hätte die große Koalition nutzen können. Wir haben ein Alternativantrag vorgelegt, der tatsächlich die Jobcenter entlasten würde, die Grundsicherung vereinfachen und den sozialen Zusammenhalt in Deutschland stärken würde. Vielen Dank!“

Schon gedämpfter und zum Schein widersprach er. Vergessen wir nicht, dass die Grünen erst mit der SPD das faschistische Gustav Hartz IV Unrecht ermöglicht haben. Mit aufgenommen werden die „guten Erfahrungen“ aus dem Dritten Reich bei dem Konzentrationslager Händler mit den Vertretern von Unternehmen die Zwangsarbeit der Inhaftierten vereinbarten.

Genau diese Ansichten sollen die Jobcenter umsetzen und mit den Fabrikanten eben dieses und jenes vereinbaren, ebenso wie damals zu Konzentrationslagerzeiten. Auch wird die Mehrbelastung der Jobcenter bemängelt, was natürlich als großes Problem hingestellt wird, um nicht auf die Erwerbslosen direkt eingehen zu müssen.

Es klingt vordergründig so, als sei der Grüne auf Seiten der Erwerbslosen. Dabei versteckt er sich nur dahinter und spricht ähnlich dem Gustav nach dem Munde. Kein Gedanke wird daran verschwendet, die Bevormundung abzuschaffen. Die ist ebenso Grundgesetz-feindlich wie die Bezeichnung Kundinnen und Kunde für Arbeitslose. Nun sollen diese Begriffe auf Flüchtlinge ausgeweitet werden.

Es sprach ein Trojanisches Pferd im Kleid von Robin Hood. Aber gab und gibt es einen wirklichen Fürsprecher für die Grund- und Menschenrechte im Deutschen Bundestag? Leider nein, denn die Linke spricht dieses Problem nicht einmal an. Auch wird verschwiegen, dass durch den technischen Fortschritt und am Festhalten neoliberaler Arbeitsmarkt Vorstellungen immer weniger Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.

Und auch er spricht von Fortschritt und setzt aber noch einen drauf mit seinem Santionsmoratorium und das die Sanktionen nur ausgesetzt, aber nicht abgeschafft werden sollen. Die gute alte Konzentrationslagerfiebel nach SS-Eike bekommen manche nicht so einfach aus dem Kopf.

Der Vorsatz zu lügen und zu betrügen wird verdeutlicht im SGB Gesetz nicht alle Arbeitslosen als solche zu zählen. Über zweidrittel der Arbeitslosen wird bereits verschwiegen. Artikel 1 bis 20 des Grundgesetzes werden systematisch für Arbeitslose, Rentner, Flüchtlinge, Kranke und Behinderte unsichtbar. So das am Ende diese Menschen Obdachlos und Krank werden und grausam verenden.

Für alle die immer noch der Meinung sind, dass Peter Hartz HartzIV erfunden hätte, sei die Expertise von Prof. Dr. Christoph Butterwegge angeraten. Peter ließ sich für das Zeigen einer MiniCD benutzen und gut bezahlen um das dreckige Spiel des Schröder, Clement und Müntefehring zu starten.

Bundes-NAZIs haben von ihrem Vorbild Gustav Hartz bereits folgendes kopiert und umgesetzt:
-Zusammenlegung von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.
-Arbeitslose als Kunden zu betiteln und auch als solche in der Umkehrform zu behandeln.
-Zwangsverträge mit Arbeitslosen abschließen in denen der Zwang zum Sklavendasein unterschrieben werden soll, der bei Nichteinhaltung nur die Arbeitslosen bestraft und nicht die Jobcenter.
-Beweislastumkehr zu Gunsten des Staates (damals des Reiches)
-Kriminalisierung durch immer wieder kehrende Anzeigen, Anträge und zu Hilfe Rufen der Polizei, um Geldstrafen, Zwangsarbeit und Gefängnis oder Obdachlosigkeit zu erwirken.

Bei youtube können sie sich diese Reden ansehen. Leider konnte ich mir die Ausflüsse der Sinn entleerten Gülle mancher imperial-feudalen Qasselvertreter nicht ununterbrochen zumuten. Andrea Nahles (SPD) blieb der allgemeinen imperialen Vergötterung fern. Nicht weil irgendetwas ihr Gewissen plagen könnte, sondern weil sie dafür keine Zeit hatte.

Den Sozialrassismus setzen immer mehr Bundesnazis um. Wenn in einigen Wochen die nächste Veranstaltung der Menschenhasser im Deutschen Bundestag stattfindet, wird sich an die Ansichten dieser Lösekrug-Möller oder Whittaker nichts geändert haben.

Menschenrechte Krieg und BRD Psychopathen zu Ostern

Von Karfreitag bis Ostermontag wird voll in den Propagandatopf gegriffen. Menschenrechte werden nur dann verletzt, wenn es die anderen sind. Als der Bundespräsident Gauck in China darauf zu sprechen kam, müssen die Chinesen herzhaft gelacht haben. Ähnlich erging es den Kubanern, als Obama seinen erhobenen Zeigefinger sprechen ließ.

Gauck, der Meister im Verdrängen muss unter ständiger Amnesie leiden. Jedes Jahr bekommen die Macher der BRD Menschenrechtsverletzer aufs Neue die mahnende Liste der UNO. Und auch Obama glänzt mit Drohnenmorden, Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen bis in die nächste Galaxie.

Die USA betreibt bis heute auf das annektierte kubanische Staatsgebiet ein Konzentrationslager in dem Menschen ohne ordentliche Anklage und gerechtes Verfahren eingesperrt, gefoltert und ermordet werden. Ganz zu schweigen von den immer wiederkehrende begangene rassistische Mordserie der Polizei gegenüber Schwarze und Heimatlose.

Aber die Goebbelsmedien von ARD bis ZDF und N24 verherrlichen geradezu Waffen, Spionage und Krieg. Dazu passend wird die alte Leier aufgelegt vom Unrechtsstaat DDR. Auch die DDR wurde ausspioniert und boykottiert.

Während die DDR kräftig Reparationen des Zweiten Weltkrieges zahlte bekam oh verklärtes Wirtschaftswunder die BRD mit den Nazis in Amt und Würden noch die warmen Geldspritzen des Marshallplanes aufgedrückt.

Die BRD konnte zu Anfang mit einem Nazibundeskanzler, mit einem Nazibundespräsidenten und einem Nazibundesinnenminister glänzen während in Wirtschaft, Justiz und öffentliche Verwaltung zahlreiche Nazis es sich sehr bequem einrichten konnten, und das bis in die achtziger Jahre hinein.

Und so gibt es zahlreiche angewendete Nazigesetze die allesamt ungültig sind aber trotzdem angewendet werden. Das Grundgesetz wird regelmäßig ignoriert oder mit Nazigesetzen wie zu Zeiten des Dritten Reiches außer Funktion gesetzt.

Die BRD ist geradezu ein hervorragendes Beispiel für einen Unrechtsstaat. Verbrechen der Justiz, der Ausführenden Gewalt und der Gesetzgebenden Gewalt sind an der Tagesordnung.

HartzIV ist wohl das derzeit größte Verbrechen der BRD gegenüber den Arbeitslosen. Aber auch den Arbeitern wird spätestens mit dem Eintritt in das Rentenalter HartzIV blühen. Formal können Arbeitslose sich gegen diese Verbrechen wehren, was aber wegen der immer länger werdenden Wartezeiten bei den Sozialgerichten und der immer in kürzer werden Abständen gemachten weiteren Sanktionen, Geldkürzungen und Auflagen, zu einem Gesamtverbrechen des Staates BRD führt.

HartzIV ist das Kunstwerk eines Nazis Gustav Hartz. Wenn Arbeitslose sich zu oft wehren stellen die Jobcenter gerne mal einen Strafantrag oder eine Strafanzeige. So wird wegen Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede und wie zuletzt in Sachsen wegen Hausfriedensbruch gern und oft angezeigt.

Die Staatsanwaltschaften folgen immer gern diesen Anzeigen und bringen diese, wenn der Arbeitslose die Geldstrafe aus einem ungültigen Strafbefehl nicht zahlt
gern vor Gericht. Dann tritt sehr oft ein Staatsanwalt mit Richtereid aber ohne Beamteneid als Ankläger auf und wird oft von dem so oft gern genommenen Kumpelrichter nicht nur zugelassen, sondern es wird ein politisches Scheingericht abgehalten, bei dem der Arbeitslose immer bestraft wird.

Bis heute gibt es in der Liste der UNO über 600000 ungültige Gerichtsurteile und Beschlüsse bei denen die Inhaftierten zu Unrecht eingesperrt wurden. Jedes Jahr werden über 14000 Arbeitslose und sogenannte Querulanten mit Hilfe von fingierten Gutachten in forensische Krankenhäuser entsorgt.

Gustl M. war das prominenteste Beispiel der BRD Nazi Justiz. Die forensischen Krankenhäuser der BRD sind Folterstätten von Naziärzten und Nazipersonal, die ihre Opfer festbinden (fixieren), vergewaltigen, misshandeln, mit Medikamente von den beteiligten Pharma-Konzerne quälen.

In den Schlagzeilen ist immer wieder ein merkwürdiges Leitergespann in Verbindung einer GmbH ungestört zu Gange. Klinikchef Dr. Rüdiger Müller-Isberner und stellvertretende Klinikdirektorin Dr. Beate Eusterschulte von den Vituskliniken Haina, Gießen und Riedstedt geben gerne Mal Gutachten und Bescheinigungen ab, dass gesunde Menschen zu schizophrenen und geistesgestörten Patienten mit erheblichen Gewaltpotential machen.Psychoterroristen

 

Denn gerade diese Vitusklinik braucht Menschenmaterial für die Mengele Test-Art Folterserie. Wie bereits beschrieben, werden komplett gesunde Menschen dort eingesperrt und viele Jahre lang festgehalten, gefoltert, mit Medikamenten vergiftet und geschädigt. Der Klinikchef und die stellvertretende Direktorin kassieren von der Pharmaindustrie Millionenbeträge für die Versuchsreihen.

Dr. Müller-Isberger ließ es sich nicht nehmen seine psychopathischen Ansichten seiner sadistischen Hirngespinste in 2 Büchern zu veröffentlichen und noch ein Zubrot nebenher zu verdienen. Besonders in den alten Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg und Bayern wird an den alten viel Geld bringenden Methoden festgehalten.

Menschen sind dort nichts weiter als billiges Humankapital. Nur 10 Minuten Gutachtertätigkeit reichen den Nazirichtern aus, um ein Mensch auf unbestimmte Zeit nach § 63 StGB in die forensischen Krankenhäuser, die nichts weiter sind als die Kopien von Folterzellen der Konzentrationslager Dachau, Bergen-Behlsen und Auschwitz, weg zu sperren.

Geplant sind weitere Verbrechen ab Herbst 2016 in dem Arbeitslose, die sich mehr als 10 Mal vor Sozialgerichten und Widersprüchen zu wehren versucht haben, auf die eben beschriebene Art und Weise zu entsorgen. Vornehmlich sollen ledige, geschiedene und verwitwete Menschen in diese modernen Folteranlagen untergebracht werden.

Weitere Informationen auf Meinungsverbrechen und Projektwerkstatt

Es wird all zu deutlich, dass die BRD sich nicht vom Faschismus trennen will. Zu verlockend sind die Korruptionszahlungen für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Bundesrates die dann die Bedürfnisse vieler Konzerne umsetzen und deren Gesetzesvorlagen ohne Gewissenskonflikte unterstützen.

Diese korrupten Abgeordnete kassieren jeden Monat mehr als dreizehn tausend Euro vom Steuerzahler um genau diesen zu betrügen. Eine ganze Kartellflotte von abgesprochenen Verbrechen werden begangen.

Ab April verlangt das Energiekartell mehr Geld. Angeblich sind die Energiekosten gestiegen. An der Börse fallen die stetig. RWE, EON, Vattenfall und EnBW freuen sich den weiteren Profit schön. Selbstverständlich werden die vielen Investitionen unter den Tisch gelegt um die daraus entstandenen Verluste bei den Kunden einen Mitleidsseufzer erzeugen zu lassen.

Noch eine Unart ist das Wort Verbraucher. In der BRD hat man es geschafft Menschen ganz offiziell als Verbraucher zu diffamieren und zu diskreditieren ohne dass es diese überhaupt bemerken. Ein Verbraucherminister, eine Verbraucherzentrale und einen elektrischen Verbraucher die klassische Glühbirne (richtig Glühlampe) haben eines gemeinsam, es fehlt das Wort Mensch.

Ein anderer Irrsinn ist die Umstellung auf die Sommerzeit. Gemacht von Idioten, Vollpfosten und Blödmännern. Entweder waren diese Hohlköpfe zu dumm das Licht an oder auszuschalten. Es scheint keinen Weg der Vernunft zu geben, sich von diesem Müll des Handelns zu lösen.

Und wieder sah man Väter ihre stinkenden Heizkörper in die Waschanlagen fahren, um sie von dem Schmutz der Umwelt zu befreien. Ganze Familien schrubbten das Kleid der Karosse sauber, damit das Statussymbol fahrenden Schwachsinns dem Nachbarn die völlige Oberflächlichkeit entgegen strahlen kann.

Ostern ist auch die Wiederauferstehung des Benzinrasenmähers. Knatternd werden die ersten frischen Halme des Grases geköpft, damit das Bild eines kranken Hirns, das 2 cm kurze Halme als schön empfinden kann. Das sind doch wahrlich die echten Werte des Westens.

Und wieder steht die Frage im Raum: Wann wird der Artikel 20 des Grundgesetzes ((1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.) endlich Wirklichkeit. Das Amtsgericht Duisburg hat in einem ihrer Beschlüsse behauptet das die BRD ein Nationalstaat ist so wie die Erde keine Scheibe ist.

Besonders den Querulanten, so werden die lästigen Widerspruchs- und Klage Erhebenden genannt, wird gern mal dieser Beschluss als Antwort zugeschickt. Denn Amtsgerichte kennen noch nicht den Artikel 139 des Grundgesetzes: (Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.).

Und so gelten durch diesen Artikel bis heute die SHEAF-Gesetze, das Nationalsozialistische Parteien und Handlungen verbietet und die SMAD Befehle, der alle faschistischen Parteien und Handlungen verbietet. Auch verbieten diese Gesetze und Befehle Waffen zu liefern und die als Einsätze getarnten Vernichtungskriege der Bundeswehr.

Auch Artikel 2 des Zwei plus Vier Vertrages verbietet Einsätze der Bundeswehr mit Waffen. Der erste Einsatz war in Jugoslawien und setzte sich bis heute in Syrien fort. Nicht zu vergessen der mörderische Vernichtungskrieg der Saudisch-Arabischen Führer in Jemen, die mit Bundesdeutschen Waffen effektiver töten und zerstören können.

Die gesamte Führerbunker Konzernschmelze wartet schon für den Wiederaufbau in Syrien, Jemen, Irak, Afghanistan, Libyen, Mali usw. mit stattlichen Steuergeldern die Städte nach westlichem Werte Vorbild eines Hitlers wieder aufbauen zu können.

Deshalb sprechen diese hinter vorgehaltener und Schmiergeld verseuchten Hand und Hitler-Verehrer von Assads Truppen anstatt von der Syrisch-Arabischen Armee, wie es richtig heißen muss. Und eben diese Schmiergeld-Finken haben den Plan noch nicht aufgegeben doch noch Assad zu ermorden und ihre Westführer Marionette einzusetzen.

Besonders auffällig das Stotterkonzert des Weißen Haus Sprechers Toner, der auf die Frage, ob die ISIS bleiben sollte usw. keinen vernünftigen Satz heraus bekam. Es war für Toner schwer, irgendwie um die ISIS, die von der USA unterstützt wird, herum zu lügen.

Ansonsten kann Toner sehr schnell und ohne stottern sprechen, wenn er nicht mit irgend eine Frage von den vorher hübsch fleißig auswendig gelernten Propagandafloskeln abweichen würde.

Und es wurde wieder brav für Frieden demonstriert. Ein Trillerpfeifchen da und dort und ab Dienstag gehen alle wieder fleißig dort arbeiten, wo die Allmacht sie hingestellt hat für ein paar Euro Stundenlohn.

Das war es dann auch schon mit dem Protest. Kein Generalstreik, kein kollektives lautes NEIN Sagen. So sind halt Deutsche. Untertanen, fleißig für den Chef, und darf es eine Überstunde mehr sein? Natürlich. Wie eh und je ist der kleine Untertan ein nach oben buckelndes und nach unten tretendes Etwas.

Wird sich das je ändern?

Faschismus ist auf dem Weg (1)

Die faschistischen Gesetze sind von den ersten Sadisten zustimmend bestätigt worden. Was als Tarnbegriff „Rechtsvereinfachung“ bei dem NAZI Gesetzes Werk Gustav HartzIV weiter umgesetzt werden soll, würden jeden SS und SA Faschisten Führer aus dem Dritten Reich das kalte Herz höher schlagen lassen.

Dazu wie ich finde eine passende Analyse von „Das Narrenschiff“ :

…Das sind allerdings nur zwei willkürlich herausgegriffene Beispiele aus diesem widerwärtigen „Reform“-Vorhaben – der ekelhafte Katalog ist lang und enthält beispielsweise auch die Regelung, dass ein Betroffener, der – egal aus welchem Grund – eine „angebotene“ Arbeit oder „Maßnahme“ ablehnt oder vorzeitig abbricht, nicht bloß, wie es bislang der Fall ist, mit einer dreimonatigen Sperre belegt wird (die schon jetzt nicht selten Obdachlosigkeit oder andere massive, existenzbedrohende Einschnitte zur Folge hat), sondern zusätzlich sämtliche bis dahin erhaltenen Sozialleistungen zurückzahlen soll. Wie abgründig pervers muss man eigentlich sein, um sich so etwas auszudenken und – noch viel schlimmer – in die Tat umzusetzen?…

Erwerbslose sind bald die neuen Juden, die sich bald den Verbrechen der BRD ausgesetzt sehen müssen. Das Grundgesetz wird zunehmend mit Hakenkreuzen versehenen Stiefeln der mit braunem Stuhl gefüllte Rückgrat-losen Sadisten ausgehöhlt und unterlaufen.

Die Befürchtung, dass die Polizei wie im Dritten Reich genau diesen Sadisten bei der Umsetzung der Staatstragenden Verbrechen zur Hilfe eilen, kann als sehr groß eingeschätzt werden.

2015 wurden Helfer von Erwerbslosen, die beim Jobcenter beim Recht suchen halfen, nicht nur aus den Jobcentern entfernt, sondern zu drastischen Geldstrafen verurteilt.

Aber auch Behinderte sind zunehmend Opfer des Menschenverachtenden Handelns. So kämpft eine Mutter in hohem Alter (Rentnerin) für das Recht ihrer behinderten Tochter.

Aktionstag am Donnerstag

„Aufrecht bestehen“ findet in einigen Orten statt.

Unter anderem in Berlin vor dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg

in Potsdam Am Marstall am Filmmuseum

in Erfurt im Plenarsaal des Landtags

Lutherstadt Wittenberg auf dem Marktplatz

und andere Orte…  in Aufrecht Bestehen

Paragraph 44 SGB X Expertise

Expertise von M H-B: § 44 SGB X i. V. m. § 40 SGB II

Ein normatives Strukturprinzip „gelebt ist gelebt“ hat im SGB II nie so existiert!

Auch im aktuellen § 44 SGB X ist diese Auffassung gerade eben definitiv nicht so geändert worden, zumindest soweit ist es das menschenwürdige Existenzminimum angeht, sondern noch besonders manifestiert.

Unter verfassungskonformer Auslegung besteht in Abs. 2 sogar ein bindendes Ermessen zur vollständigen Nachzahlung und natürlich der Fehlerkorrektur.

§ 44 SGB X Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes

  1. Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.
  2. Im Übrigen ist ein rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen. Er kann auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden.
  3. Über die Rücknahme entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes die zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der zurückzunehmende Verwaltungsakt von einer anderen Behörde erlassen worden ist.
  4. Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen worden, werden Sozialleistungen nach den Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuches längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht. Dabei wird der Zeitpunkt der Rücknahme von Beginn des Jahres an gerechnet, in dem der Verwaltungsakt zurückgenommen wird. Erfolgt die Rücknahme auf Antrag, tritt bei der Berechnung des Zeitraums, für den rückwirkend zu erbringen sind, anstelle der Rücknahme des Antrags.

Wie wenig Unabhängigkeit und Mumm allerdings deutsche Nachkriegsjuristen besitzen, ist erschreckend. Warum haben die selber völlig abgesicherten Richter so viel Angst für ein Grundgesetz einzutreten, was gerade wegen seiner Klasse sogar – trotz der Möglichkeit aus Art. 146 – die deutsche Einheit überdauert hat, mittlerweile auch weltweit anerkannt ist und daher sogar Verbrechern und Mitgliedern terroristischer Vereinigungen für sich in Anspruch genommen haben, um ein gerechtes Verfahren und eine menschenwürdige Unterbringung in der JVA einzufordern? Ist es aber wirklich immer noch verzeihlich, dass Anwälte aus Angst über die Prozesskostenbeihilfe-Versagung im Sozialrecht ebenfalls nicht mehr so wachsam sind, hier als Organ der Rechtspflege aufzutreten? Ist es neuer Justizsport geworden, wieder armen Minderheiten einfach die Menschenrechte wegzunehmen, wie im Naziregime den Juden und anderen?

Der § 44 Abs. 1 SGB X ist laut Gesetzestext daher in allen Fällen, in denen eben eine solche Benachteiligung existiert so zu verstehen, dass sie spätestens bei Anhängen der Klage vor Gericht zu korrigieren ist, denn als „unrichtig erweist“ sich jede Unterschreitung einer Berechnung vom tatsächlich erforderlichen bzw. gesetzlich (höher) geregelten Bedarf.

Diese Pflicht zur Korrektur betont auch noch mal ausdrücklich der Abs. 2 der ja auch alle übrigen (also sogar die bei vorsätzlichen Falschangaben) noch benachteiligenden Fälle mit einschließt und gerade nicht – wie gern behauptet – so eine Nachzahlung hier von Anfang an ausdrücklich ausschließt. Er lässt sogar eine weitere interessante Lesart zu. Nach der muss der Verwaltungsakt entweder ganz zurückgenommen werden oder eben zumindest teilweise mit Wirkung (also wohl einer Auszahlung) für die Zukunft.

Natürlich ist diese teilweise Rücknahme nur dann überhaupt verfassungskonform, wenn so durch eine Neuberechnung dann der (damalige) Rechtsanspruch in seiner korrekten Höhe ermittelt wird. Die bis dahin also für den Rechtsanspruch nur erfolgte Teilbescheidung ist bezüglich des fehlenden Teils nachzuholen. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Analogie des § 140 SGG im Gerichtsverfahren selber.

Eine solche fehlerfreie Berechnung benötigt der Kläger notfalls später, denn sollte er wieder Erwarten auf dem Sozialgerichtswege noch verlieren, wäre anschließend der in Art. 34 GG grundrechtlich verankerte Schadenersatzanspruch aus so einer – leider noch nicht strafbaren – Amtspflichtverletzung vermutlich noch vor anderen Gerichten durch zu klagen. Das Bundesverfassungsgericht hat nur den absoluten Automatismus zur Folge des zu geringen verfassungswidrigen Regelbedarfs verneint, nicht aber die Möglichkeit einer Antrags abhängigen Korrektur, wenn im Einzelfall (also eines individuellen Klägers) Unterdeckung nachweisbar vorlag.

Um bei Fehlern der Verwaltung oder sich erst später herausstellenden Rechtsfehlern keine unausweichliche Klageflut auszulösen und den Betroffenen zu ersparen – wegen der zu neuen Rechtsgestaltung – grundsätzlich alle Bescheide angreifen und offen zu halten, bis Klarheit über das Menschenwürdige Lebensminimum und somit eine Menschenwürdige Absicherung herrscht, war der Gesetzgeber weise genug, eine Antragspflicht zur Korrektur nicht einmal vorzuschreiben.

Fehlerfreies Verwaltungshandeln ist ja bereits Verfassungsstandard.

In der Rechtspraxis hat sich aber mittlerweile eingebürgert nur dann die Rechtsfehlerfreiheit von Verwaltungshandeln überhaupt noch herzustellen, wenn ein Antrag zur Überprüfung nach § 44 SGB X gestellt wurde. Im Grunde ist so ein Antrag also nur eine Einzelfall produzierende Erinnerungsfunktion zur Einhaltung des Rechts und damit schneller leichterer außergerichtlicher Fehlerkorrektur, die ansonsten bei Fehlern bzw. andauernder Weigerung durch Anwenden des siehe oben gerade nicht zu versperrenden Grundrecht des Rechtsweges ja über ein Anrufen des Gerichts behoben werden könnte.

Ohne eine vorhandene Zitierung kann das SGB II und das SGB X als Grundrechte konformes Gesetz nämlich gerade keine Grund- und Menschenrechte einschränken und auch keine Verletzung legalisieren und entschuldigen.

In der aktuellen Rechtspraxis ist aber erkennbar, dass wir kaum noch unabhängige Richter in diesem Lande haben, sondern nahezu nur sozial befreite politisch gesteuerte Marionetten die sich für Grundrechte feindliches Gedankengut wie willenlose Lemminge vor einen neoliberalen Kapitalismus ohne soziale Ader spannen lassen. Warum sind Richter so freiwillig bereit, seit 2005 Rechtsprechung als Scharlatanerie beweisen zu wollen? Möchten etwa die Organe der Rechtspflege das Grundgesetz dergestalt abschaffen, dass sie einem Staat des Rechts einfach verweigern?

Anders ist es nämlich nicht zu erklären, warum bei Anträgen auf Grundsicherung nach Grundgesetz ein Nachzahlungsanspruch über genau diesen § 44 SGB X ausgehebelt und rechtswidrig verweigert wird. Dabei hat der Gesetzgeber darüber ausdrücklich nur eine Nachzahlung spezieller Sozialleistungen ausgeschlossen. Für die normale Lebenssicherung existiert somit kein einfach gesetzlicher geregelter Verfall eines Nachzahlungsanspruchs, denn der Staat wäre ansonsten in der Lage durch eine Weigerung und Verschleppung bei der Bearbeitung und rechtlicher Umsetzung eine Lebenssicherung (Grundrecht) echt entfallen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht ordnete die Nachzahlung in RZ 220 aus 1 BvL bereits ab dem 09.02.2010 unumstößlich an. Aus der in diesem Urteil erfolgten Feststellung, dass zwar keine generelle Nachzahlung bei mit fehlerhaftem Recht aber ansonsten richtig erstellten Bescheiden erfolgen muss, kann nicht entnommen werden, dass diese Einschränkung für falsche Bescheide ebenso gelten sollte, muss, kann oder gar darf. Für welche Fälle gilt denn nun überhaupt eine Frist und gegebenen falls eine entsprechende Verkürzung.

§ 40 SGB II Anwendung von Verfahrensvorschriften

  1. Für das Verfahren nach diesem Buch gilt das Zehnte Buch. Abweichend von Satz 1 gilt § 44 Absatz 4 Satz 1 des Zehnten Buches mit der Maßgabe, dass anstelle des Zeitraums von vier Jahren ein Zeitraum von einem Jahr tritt.

Ich setze zur Verdeutlichung diesen Satz daher noch einmal unmittelbar daneben.

  1. Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen worden, werden Sozialleistungen nach den Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuches längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme von Beginn des Jahres an gerechnet, in dem der Verwaltungsakt zurückgenommen wird. Erfolgt die Rücknahme auf Antrag, tritt bei der Berechnung des Zeitraumes, für den rückwirkend Leistungen zu erbringen sind, anstelle der Rücknahme des Antrags.

Wie kann ein wahrheitsliebender Grundgesetz treuer Richter hier übersehen, das eben dieser Zeitraum des § 44 Abs. 4 SGB X sich nur auf „Sozialleistungen nach den Vorschriften der besonderen Teile“ zu beziehen vermag. Dabei mag man übersehen, dass allen Richtern nicht auffällt, dass die danach folgende „Textersetzung“ im „§ 40 SGB II schon mangels passendem Teil im Ursprungstext absolut unmöglich ist. Das Gebot der Rechtsförmlichkeit erlaubt genau das zu ersetzen, was auch wirklich da ist. Die Formulierung des § 44 SGB X bleibt unbeschadet daher weiterhin auch für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II Bestands kräftig. Denn eine eventuelle Unfähigkeit des Gesetzgebers ist – wegen der existenten Gewaltenteilung – auch nur durch ihn selber zu korrigieren. Richter haben bestehendes Recht anzuwenden oder sollten sie es (gegebenen falls auch nur formell) doch für verfassungswidrig – da fehlerhaft – halten, halt den gesetzlichen Richtern vorzulegen.

Ich erlaube mir auch noch vorsorglich aufzulisten, was „besondere Teile“ sind:

§ 68 SGB I Besondere Teile dieses Gesetzbuches

Bis zu einer Einordnung in dieses Gesetzbuch gelten die nachfolgenden Gesetze mit den zu ihrer Ergänzung und Änderung erlassenen Gesetzen als dessen besondere Teile:

  1. das Bundesausbildungsförderungsgesetz
  2. (weggefallen)
  3. die Reichsversicherungsordnung
  4. das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
  5. (weggefallen)
  6. das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte
  7. das Bundesversorgungsgesetz, auch soweit andere Gesetze, insbesondere
    1. § 80 des Soldatenversorgungsgesetzes
    2. § 59 Abs. 1 des Bundesgrenzschutzgesetzes
    3. § 47 des Zivildienstgesetzes
    4. § 60 des Infektionsschutzgesetzes
    5. §§ 4 und 5 des Häftlingshilfegesetzes
    6. § 1 des Opferentschädigungsgesetzes
    7. §§ 21 und 22 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
    8. §§ 3 und 4 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, die entsprechende Anwendung der Leistungsvorschriften des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen
  8. das Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung
  9. das Bundeskindergeldgesetz
  10. das Wohngeldgesetz
  11. (weggefallen)
  12. das Adoptionsvermittlungsgesetz
  13. (weggefallen)
  14. das Unterhaltsvorschutzgesetz
  15. der Erste, Zweite und Dritte Abschnitt des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
  16. das Altersteilzeitgesetz
  17. der Fünfte Abschnitt des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Regelbedarfe, Mehrbedarfe, KDU oder sonstige Bedarfe und Hilfen, Erziehungslebensminimum stehen dort gerade nicht.

Ende Expertise § 44 SGB X

-Weiterer Vortrag bleibt vorbehalten-

zitierte und passende Gesetze:

§ 140 SGG

(1) Hat das Urteil einen von einem Beteiligten erhobenen Anspruch oder den Kostenpunkt ganz oder teilweise übergangen, so wird es auf Antrag nachträglich ergänzt. Die Entscheidung muß binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils beantragt werden.

(2) Über den Antrag wird in einem besonderen Verfahren entschieden. Die Entscheidung ergeht, wenn es sich nur um den Kostenpunkt handelt, durch Beschluß, der lediglich mit der Entscheidung in der Hauptsache angefochten werden kann, im übrigen durch Urteil, das mit dem bei dem übergangenen Anspruch zulässigen Rechtsmittel angefochten werden kann.

(3) Die mündliche Verhandlung hat nur den nicht erledigten Teil des Rechtsstreits zum Gegenstand.

(4) Die ergänzende Entscheidung wird auf der Urschrift des Urteils und den Ausfertigungen vermerkt.

 

Art. 146 Grundgesetz

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

 

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN Resolution 217 A (III) 1948

Art. 8

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Art. 22

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Art. 25

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwen, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Zwangsarbeitslager Bundesrepublik Deutschland

Ab dem 1.8.2016 soll nach dem Willen des Bundesministerium für (Zwangs)Arbeit und (Nicht)Soziales die Sanktionen auf 4 Jahre ausgedehnt werden. Innerhalb weniger Wochen kann dann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ohne Beteiligung des ALGII Empfängers mit insgesamt 3 Sanktionen von je 30 Prozent zum Tode verurteilen.

Die Beweislast ist umgekehrt und wird dem zum Tode verurteiltem Erwerbslosen auferlegt und gleichzeitig ihm die Schuld für seine Lage angelastet. Die Willkür wird erweitert. Die immer größer werdende Schar von Psychopathen, die mit großer Lust sanktionieren, freut sich schon. Diese Gestalten haben dieses gewisse Lächeln im Gesicht, wenn sie ganz bewusst verbrecherisch handeln.

Das Datum des Inkrafttretens ist nicht zufällig auf den 1 Adolf 8 Hitler (Anordnung im Alphabet) gelegt worden. Das Nahles-Ministeriums, dass sich mit Steuergeldern genannten Diäten Schadenersatz gefällig unabhängig scheint, lässt sich noch von zahlreichen Unternehmen und Konzernen korruptionell die Gesetzesvorlagen steuern. Die in der Mehrheit einen Nazi wie Gustav Hartz bis heute nach jammern.

Damit auch nichts auf einen Nazi hinweist, nennt sich die nächste Stufe von verbrecherischen Vorschriften, Neuntes Gesetz zur Änderung des SGBII (Rechtsvereinfachung).

Dafür werden bis zum Stichtag mehrere Zustimmungsveranstaltungen gefaselt. Es sind genau die Verbrecher, die neben der schon üppigen Entschädigung als Abgeordnete (mehr als 13000 Euro pro Monat aus Steuergelder), satte Zuverdienste kassieren.

18.03.2016 Deutscher Bundesrat 1. Lesung und Abstimmung
14.04.2016 Deutscher Bundestag 1. Lesung
09.06.2016 Deutscher Bundestag 2. / 3. Lesung
08.07.2016 Deutscher Bundesrat 2. Lesung und Abstimmung
01.08.2016 Inkrafttreten der Nazigesetzeserweiterung

Das Grundgesetz wird absichtlich ignoriert. Abgeordnete, Bundesminister, Bundeskanzler und Bundespräsident haben sich ein Immunsystem geschaffen und erhalten, dass eine Anklage, eventuelle Verurteilung und Bestrafung nach deutschem Recht nicht möglich machen (Art.46/61/66 GG). Sie schützen sich gegenseitig vor Strafverfolgungen.

Seit dem 23.05.1949 weigern sich die begünstigt Beteiligten mit erheblichen Vorsatz ein Oberstes Gericht einzusetzen (Art. 137 Abs.3 GG).

Der Bundesjustizminister ist seither der oberste Chef der Justiz. Deshalb konnte er auch einen Bundesanwalt einfach so entlassen. Das ist ein klarer Ausdruck einer Diktatur der Justiz. Bis heute gibt es keine freiwillige und unabhängige Justiz.

Als Mantra wird die Demokratie gepredigt, die nach dem Wahlgesetz und vielen anderen Grundgesetz widrigen Gesetzen nicht existiert. Die BRD ist eine Oligarchendiktatur die sich über die Medien darstellt. Die ARD oder das ZDF werden nie eine Demonstration in voller Länge und Zeit direkt übertragen. Dagegen werden Debatten des Deutschen Bundestag und andere System eigene Veranstaltungen Zeit direkt übertragen.
Kurz-Geschichte
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Die Demokratie, also die Herrschaft des Volkes ist eine Illusion. Die verschiedenen faschistischen Herrschaften in Deutschland, Italien, Spanien, Griechenland und Chile, um nur einige zu nennen, waren sogenannte Uraufführungen seit 1913.

Faschismus ist die Weiterentwicklung eines diktatorischen Systems des Kapitalismus in einem imperialen Bereich. Im 19 Jahrhundert wurden die feudalistischen Systeme mit der Industrialisierung zu kapitalistischen Systeme.

Eine Ausnahme gab es. Russland hatte eine feudale Herrschergilde, die sprichwörtlich jedes Jahr über Leichen ging. Die Widerstände gegen die Räubermentalitäten der Fürsten und adligen Schmarotzer wurden größer und verbreiteten sich nach 1914 immer schneller. Revolutionen und Gegenrevolutionen (mit Hilfe der britischen Oligarchen) brachte 1917 den Durchbruch.

1924 wurde die Sowjetunion und der sozialistische Staat mit mehreren Sowjetrepubliken ausgerufen. Für alle Oligarchen der Welt war das der Albtraum. Vom Feudalismus direkt in den Sozialismus. Kein Umweg über Kapitalismus und Faschismus. In den USA wurden Hetzjagden auf Kommunisten und Sozialisten (die als Kommunisten bezeichnet wurden) gemacht. Auch in Europa wuchs der Widerstand gegen die kapital feudalistische Herrschaft.

Damit der Funke der Revolution nicht übersprang wurde wenigstens für kleine Teile des Volkes ein Wohlstand geschaffen. Die sogenannten goldenen 20iger Jahre betrafen aber nur die, die heute als Mittelschicht bezeichnet werden würde. Die Hinterhöfe 2. 3. und 4. Ordnung lebten im Elend.

Die Oligarchen gründeten für ihre Sklaven (Arbeiter) eine Partei nach der anderen. Die Deutsche Arbeiter Partei (DAP) sollte die führende Rolle übernehmen und gegen die Kommunisten, Sozialisten, Demokraten, Pazifisten sein. Adolf trat dieser Organisation bei und konnte 1920 in München seine neue Schöpfung eines verschleierten Faschismus zeigen. Die DAP wurde um das Synonym Nationalsozialismus (NS) erweitert.

Viele Diskussionen mussten aus Deutschnationalismus, Demokratiesozialismus, Demokratiekommunismus, Nationalkommunismus und Nationalsozialismus, um nur eine kleine Auswahl der Synonymliste zu nennen, eine trojanische Bezeichnung schaffen um inmitten wirklicher Kommunisten, Sozialisten und Demokraten, bestehen zu können. Und es sollten die Kommunisten, Sozialisten und Demokraten zur NSDAP gezogen, gespalten und geschwächt werden.

Die zweite faschistische Partei war damals die DNVP. Eine Partei der Medienoligarchen machte sich zur Aufgabe den Faschismus so humanistisch wie nötig zu propagieren. Gustav Hartz, ein enger Freund des Medienmoguls Hugenbergs, erfand die weich gespülte Beschreibung Arbeitslose in Zwangsarbeit zu führen.
Der faschistische Weg der BRD
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Nach dem Ende der DDR war der Weg frei, den Schleier der Demokratie langsam abzulegen, und dem transatlantischem Imperium unter zuordnen. Dazu dienen auch diese Zwangshandelsvereinbarungen wie TPP, TTIP, CETA usw.

In der BRD sind heute die Erwerbslosen, Behinderte und Rentner die neuen Juden. Staatsrassismus zum Zwecke eines Arbeitslagers, dessen Grenzen nicht erkennbar sind.
Die Ideen von Gustav Hartz sind auch in diesem Jahr 2016 die Vorlage für Psychopathen und Sadisten. Damals empfahl er Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zusammen zu legen und eine Untergrenze als Obergrenze einzuführen. Ebenfalls aus seiner Feder stammt die Arbeitslosen als Kunden zu diffamieren und das Arbeitslosengeld zu kürzen, wenn die Arbeitslosen nicht kooperativ sind.

All diese faschistischen Gedanken sind bereits Teil des SGBII. Und nun sollen diese Menschenverachtenden Gesetze mit noch mehr Unrecht erweitert werden.

Am 1.8. wird die Bundesrepublik Deutschland einen großen Schritt im transatlantischen Imperialismus zum Faschismus gehen. Die Führer haben heute andere Namen, folgen aber dem gleichen braunen Schleim des Dritten Reiches.

Der Pre-Faschismus, wie ihn andere nennen, kommt immer mehr in Fahrt. Das Grundgesetz wird schon lange von denen missachtet. Es werden wie eh und je die Erwerbslosen bekämpft, anstatt Erwerbsplätze zu schaffen. Es wurde die Zwangsarbeit eingeführt und Leiharbeit genannt.

Artikel 19 des Grundgesetzes lautet:
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
-Kommentiert: Ein oder mehrere Grundrechte müssen nach GG eingeschränkt werden können, und wenn dass der Fall ist, dann muss das Gesetz für alle gelten und den oder die Artikel nennen, deren Grundrechte eingeschränkt werden können.
Im gesamten SGBII fehlt diese bedingungslose Vorschrift nach GG und ist somit ungültig!

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
-Kommentiert: Es darf nie das Wesen eines Grundrechts angetastet werden. Im § 31 des SGBII wird ein Grundrecht komplett aufgehoben und ein anderes Grundrecht ebenfalls missachtet (Art. 102 GG Die Todesstrafe ist abgeschafft).

(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
-Kommentiert: Dieser Absatz geht von einem Vertragsverhältnis aus. Dieser Vertrag ist allgemein in den Gesetzen des BGB von § 145 – § 157 bestimmt. Die Knebelverträge nach SGBII § 15, die Eingliederungsvereinbarungen genannt werden, sind daher schon Grundgesetz widrig, da diese weder freiwillig noch wirklich abgelehnt werden können, da sie dann als Verwaltungsakt, also als Befehl alle darin verordneten faschistischen Ansichten und Verbrechen diktiert werden!

(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
-kommentiert: Leider ist der Rechtsweg zeitlich so lang, dass Gesetze die gegen das Grundgesetz verstoßen, schneller im Umlauf gesetzt sind, als sie abgeschafft werden. 11 Jahre nach Einführung der Sanktionen, also faschistischer Handlungen gegenüber Erwerbslosen, wurde das Bundesverfassungsgericht damit betraut, über die Sanktionen zu entscheiden. Leider hat das Bundesverfassungsgericht vorläufig ein endgültiges Ergebnis auf 2017 gelegt.

Das bedeutet, dass nach dem 01.08.2016 die verschärften Verbrechen beginnen und willkürlich ausgeweitet werden. Das Unrecht nimmt weiter seinen Lauf.

Es wäre eine Überraschung, wenn diese sogenannte Rechtsvereinfachung weder den Deutschen Bundestag noch den Deutschen Bundesrat zustimmend passieren würde.

Nähere Informationen zu den geplantem Unrechtsvorhaben auch bei hartz.info

Obdachlose erfroren

Es war nicht anders zu erwarten gewesen. Der Tod wartet im Imperium auf der Straße. In so einem reichen Land erfrieren nun wieder Menschen. Eine kleine Meldung in der Zeitung geht vom Erfrieren aus. Eine Krankheit soll der Auslöser gewesen sein.

Und auch andere Zeitungen schreiben etwas weiter hinten, dass Obdachlose erfroren sind.

Obdachlose sind Heimatlose, von der Gesellschaft Ausgestoßene. Der Weg in den Tod ist meistens immer der gleiche. Erst verliert man die Erwerbsmöglichkeit. Dann folgt spätestens nach einem Jahr der finanzielle Sturz von ALGI in ALGII.

Je nach Jobcenter folgen erzwungener Umzug und Demütigungen. Aber die staatlich verordnete Armut reicht noch nicht aus. Die Gier vieler Jobcenter lassen Sanktionen aus dem Nichts erwachsen. Das bedeutet noch weniger bis überhaupt kein Einkommen (ALGII) zum Leben.

Naht der Winter, so droht meistens die erste Stromabschaltung. Die Talfahrt geht unaufhörlich weiter. Hilfen vom Jobcenter gibt es nicht. Vergisst das Jobcenter auch noch die Miete zu zahlen oder verordnet 100 Prozentige Sanktionen droht die Obdachlosigkeit.

Eine Sanktion dauert 3 Monate und ist auch bei wohlwollendem Verhalten, was auch immer dies bedeutet, einzuhalten. Ein Vermieter kann bereits nach 2 Monaten Mietausfall dem Mieter kündigen. Der Mieter kann somit bereits nach 2 Jahren Erwerbslosigkeit mit staatlicher Unterstützung (Gerichtsvollzieher, Polizei, Staatsanwaltschaft, Vermieter, Jobcenter) Obdachlos werden.

Es ist nur eine Frage der Zeit bis Krankheit und die Bedingungen von Umwelt und Wetter den Tod bringen. Der Imperialismus ist trotz enormen Reichtums nicht in der Lage seine Gier nach noch mehr Reichtum abzustellen. Das über Leichen-gehen ist für diese Oligarchen zu verlockend.

Obdachlosigkeit bzw. Heimatlosigkeit ist ein Teilwesen des Imperialismus, der in der BRD das Grundgesetz nur als Alibi-Funktion erwähnt. Am Beispiel Hoeneß und Schwarzer zeigt sich sehr deutlich, dass sich Verbrechen sehr wohl ganz gut lohnen. Diese Gestalten sind gegen Quandt, Springer und Mohn, der privaten Mediendiktatur, nur kleine Lichter, sind aber die Diener des Systems.

Der Imperialismus existiert vom Sozialrassismus. Ohne diesen mit der Kombination von Krieg und Staatsterrorismus gäbe es nur sehr wenige Flüchtlinge und keine Heimatlosen.