Ist es wieder soweit wie am 21.02.1933 als das Reichsministerium des Innern in der Person von Frick eine Verordnung über das Verbot kommunistischer Demonstrationen in Sachsen beschloss und am 22.02.1933 in Kraft trat? Am 28.02.1933 wurden dann die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Weimarer Verfassung aus Kraft gesetzt. Eingeleitet wurde der Start der staatlich organisierten Verbrechen mit erheblichen Verfassungsänderungen mit:
„Auf Grund des Artikels 48 Absatz 2 der Reichsverfassung (Weimarer Verfassung) wird zur Abwehr kommunistischer Staatsgefährdender Gewalttaten folgendes verordnet:“
Eingeschränkt bzw. abgeschafft wurden die persönliche Freiheit, die Meinungsäußerung, die Pressefreiheit, das Vereins- und Versammlungsrecht, das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis. Zugelassen und eingeführt wurden Anordnungen von Haussuchungen, das Beschlagnahmen und Beschränken des Eigentums über das gesetzlich zulässige Maß hinaus. Bestraft wurde mit Gefängnis, das Umsetzen der Todesstrafe und die Einziehung des Vermögens.
Damals reichte die bloße Vermutung oder Behauptung aus. Und heute?
Der Freistaat Bayern hat vor kurzem das Grundgesetzwidrige Gesetz über Gefährder eingeführt. Es reicht allein die Vermutung über eine mögliche Begehung einer Straftat schon wieder aus, um Menschen zu bestrafen. Auch hier wird das Denunzieren mit eingeschlossen, dass aus einem Menschen einen Straftäter machen soll.
Seit dem G20 in Hamburg Anfang Juli 2017 wird gegen die Linken gehetzt. Konzernpolitiker und Konzernmedien haben zeitnah gleiche Begriffe wie damals dazu verwendet, ohne Beweise vorzulegen. Mit dem Zusatz EXTREM soll den Menschen suggeriert werden, dass Linke so etwas wie EXTREMISTISCH, GEWALTTÄTIG und vieles mehr sind. Die Art und Weise der Propaganda ist nicht neu. Die Vorbilder sind in dem ganzen Zeitraum des Dritten Reiches und darüber hinaus seit Bestehen der BRD zu finden.
Die Internetseite linksunten.indymedia.org ist ohne Grundgesetzlicher Grundlage verboten worden. Die dabei durchgeführten Hausdurchsuchungen ließen angebliche Waffen finden. Das Diskreditieren mit Hilfe der Konzernmedien hat begonnen. Erst bei genauer Betrachtung handelt es sich gar nicht um Waffen, sondern Rohre, Kinder-Gummischleuder und Messer.
Dabei sollte sofort Warnungen an Rohrinstallateure, Baumärkte und Spielzeugverkaufsstellen heraus gegeben werden, dass ihre Produkte sofort nach den -Ansichten des Bundesinnenministers als Waffen erkannt werden. Diese wurden wie auch die Computer und Speicher beschlagnahmt. Siehe das Gesetz von 1933. Zufällig sehr ähnlich?
Und wieder war auch die Rote Flora von den Konzernmedien erwähnt worden, denen wohl auch ein Verbot winken wird. Die Geschichte scheint sich zu wiederholen. Und das wegen der Verhinderung der Entnazifizierung seit Adenauer bis heute. Vorschrift im Artikel 139 Grundgesetz.
Stattdessen hat die BRD in einem Atemzug wieder die KPD verboten. Zahlreiche GESTAPO und NSDAP Amtsträger, die im Dritten Reich an Verbrechen mitwirkten oder vorbereiteten, handelten in der BRD wieder so und verwendeten die selben Schriften der Reichsstaatsanwälte die bereits damals zum Enteignen des Vermögens der KPD und zum Verbot der KPD benutzt wurden. So wurden über eine halbe Million Menschen nach und nach in der BRD nach dem gleichen Muster des SD, SS und SA, sowie der GESTAPO verhaftet und eingesperrt.
Als hätte es all diese Verbrechen des Dritten Reiches nie gegeben, handelte die junge BRD, wie es ihre Lenker und Diener erlernt hatten. Und so war es immer wieder ein gut organisierte Schauveranstaltung, wenn es um das Verbot der NPD ging. Die Begründung des BVerG einer angeblichen Harmlosigkeit und einer minder schweren Akzeptanz in der Bevölkerung, zeigt das wahre Gesicht. Und nicht zu vergessen die zahlreichen V-Lenker.
Natürlich wird keine Partei verboten, dessen Mitglieder Häuser in Brand setzen, Menschen bis in den Tod verfolgen oder Gesetze verabschieden, die im hohen Maße Grundgesetzwidrig sind, so wie es die SPD, CDU, CSU, FDP und Grüne getan haben.
Und natürlich kann keine Partei grundsätzlich verboten werden. Das dazu notwendige Gesetz ist durch die entsprechenden Grundgesetzwidrigen Inhalte nach Artikel 9 Absatz 3, Artikel 19 und Artikel 79 Absatz 3 ungültig. Wie so oft wurde das Grundgesetz wieder gesetzlich entgegen dem Grundgesetz geändert und dem imperialen Interessen angepasst?
Merkels Spruch, dass kein dauerhafter Anspruch auf einen Sozialstaat und eine soziale Marktwirtschaft bestehen würde, verstößt eklatant gegen Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz. Dagegen besteht nach dem Grundgesetz kein Anspruch auf eine Marktwirtschaft, sondern auf eine soziale Wirtschaft. Das Markt… wurde Mantra artig von den Imperialisten immer wieder in den Konzernmedien vorgebetet, damit diese Abarten des Kapitalismus, wie diese Wohnungs-, Arbeits-, Devisen-, Finanz-, Öl-, Gas-, Energiemarkt, und viele andere Märkte, in den Köpfen der Opfer, Mittäter und Täter mehr und mehr zugelassen und somit akzeptiert werden, wie die staatlich organisierten Zwangsräumungen.
linksunten.indymedia.org wird nicht die erste verbotene Seite bleiben. Die Imperialisten werden eine nach der anderen verbieten, löschen und deren Betreiber mit Beschlagnahme enteignen lassen. Und auch hier wird schon wieder wird gegen die Meinungsfreiheit und damit gegen Artikel 5 des Grundgesetzes verstoßen.
Wir werden auch erleben, dass wirklich sadistische, Gewalt verherrlichende, hetzende Seiten der Nazis dagegen verharmlost werden. Die Konzernmedien haben von Anfang an mit falschen Behauptungen und Lügen den sozial eingestellten Menschen nicht zufällig unter GENERALVERDACHT gestellt, beschuldigt und vorsätzlich kriminalisiert.
Hinzu kommt dabei die Anwendung der bis heute Grundgesetzwidrigen und daher ungültigen Gesetze (AO, BVerfGG, EStG, FamFG, FGO, GBO, GVG, JBeitrO, NdS. SOG, NdS. VwVG, RPflG, Seeschiffsregisterordnung, SGBII, StGB, StPO, UStG, ZPO), die gegen Artikel 19 oder und gegen Artikel 80 oder und gegen Artikel 139 die durch alle 3 Gewalten (Legislative, Judikative und Exekutive) gemacht, angewendet und vollzogen werden. Alle diese Gestalten greifen auf die Hirnfäule des Dritten Reichs Juristen Dr. Hermann von Mangoldt zurück, wenn sie Menschen wie Dreck und Abschaum behandeln und bis zur absoluten Nacktheit ausrauben.
Die Geschichte während des Dritten Reiches des Mannes, auf denen die BRD bis heute unterwürfig bis unter die Schädeldecke „stolz“ ist:
Zitat aus Wikipedia:
„Anfang 1934 trat er dem Bund NS-Deutscher Juristen, dem späteren NS-Rechtswahrerbund, bei. In Königsberg habilitierte er 1934 mit der Arbeit Geschriebene Verfassung und Rechtssicherheit in den Vereinigten Staaten von Amerika. Im Jahr 1935 wurde er zum apl. Professor an der Universität Königsberg ernannt.
Im selben Jahr ging er an die Eberhard-Karls-Universität Tübingen, die ihn 1939 als ordentlichen Professor für Öffentliches Recht berief. Am 15. März 1939 veröffentlichte er in der Württembergischen Verwaltungszeitschrift, deren Herausgeber der Staatssekretär Karl Waldmann war, die rechtsvergleichende Betrachtung Rassenrecht und Judentum, in welcher er unter Bezug auf Hitlers Mein Kampf die rechtlichen Grundlagen der Nürnberger Gesetze mit den Verfassungen der angelsächsischen Länder verglich:
„Die Geschichte der Völker aller Kontinente zeigt deutlich die Gefahren, die aus einer Vermischung des eigenen mit stark artfremdem Blute drohen. Immer wieder haben daher die Völker zu den einschneidenden Maßnahmen gegriffen, um einer solchen Überfremdung vorzubeugen. Niemals vorher ist die ganze Frage aber mit der gleichen Schärfe wie heute im Dritten Reiche und in einzelnen anderen mitteleuropäischen Ländern als Rassenproblem erkannt und gleichzeitig auch in der Gesetzgebung als solches behandelt worden.
Sucht man nach einer Erklärung für diese Ausgestaltung unserer Rassenrechte, so ist sie rasch in den in Mitteleuropa gegebenen Bevölkerungsverhältnissen gefunden. Die Gefahr der Rassenüberfremdung drohte hier ernstlich nur von den Juden. Kein anderes artfremdes Volk hat in diesem Raume auch nur annähernd so hohe Zahlen wie sie erreicht.
Diese Gesetzgebung hält im übrigen auch nach der ethischen Seite jeden Vergleich mit den Maßnahmen der angelsächsischen Welt aus. Keineswegs handelt es sich bei ihr, wie das immer wieder vom Auslande behauptet wird, nur um eine jeder höheren Ideale bare Reaktion auf eine Vergangenheit, in der sich das artfremde Volk der Juden im politischen Geschehen, in allen wirtschaftlichen und kulturellen Dingen einen ihm nicht zukommenden Einfluss anmaßte. Gewiß sind diese artfremden Einflüsse mit zunehmender Intensität, und zwar zuerst dem deutschen Volke immer unerträglicher geworden, und es war kein Wunder, daß unter solchen Umständen der Ruf nach einem Zurück zu einem arteigenen politischen Leben, zu einer arteigenen Kunst und Wissenschaft immer lauter ertönte.
Entscheidend sind diese Gründe für die Einführung des Rassenrechts indes nicht gewesen. Vielmehr werden mit ihm ganz andere, und zwar hohe ethische Ziele verfolgt. Die durch diese Gesetze gesicherte Reinerhaltung des Blutes ist nicht Selbstzweck, sondern wie der Führer im Kampf (S.434) gesagt hat,“ist der höchste Zweck des völkischen Staates die Sorge um die Erhaltung derjenigen rassischen Urelemente, die, als kulturspendend, die Schönheit und Würde eines höheren Menschentums schaffen“.“
Sein wissenschaftliches Hauptwerk dieser Zeit bildet die 1938 erschienene Schrift Rechtsstaatsgedanke und Regierungsformen in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Arbeit führt die Habilitationsschrift fort und bezieht die geistigen Grundlagen des amerikanischen Verfassungslebens mit ein. Zu diesem Werk hat W. Strauß in seinem Nachruf geschrieben: „Wie einst Jonathan Swift die Zustände seiner Zeit auf dem Umweg über Gullivers Reisen spiegeln musste, so konnte von Mangoldt die geistigen und verfassungsrechtlichen Grundlagen der bürgerlichen Freiheit deutschen Lesern in jenen Jahren nur an Hand eines ausländischen Vorbilds nahebringen.“
1941 folgte er dem Ruf der Friedrich-Schiller-Universität Jena und 1943 dem Ruf der Christian-Albrechts-Universität Kiel auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht. An der Universität Kiel war er ab 1943 auch Direktor des Instituts für internationales Recht. Die Wahrnehmung der Hochschullehreraufgaben war jedoch zwischen 1939 und 1944 wegen Kriegsteilnahme (als Korvettenkapitän) eingeschränkt.
Im Winter 1944/45 schreibt von Mangoldt im Vorgriff auf die zu erwartenden Kriegsverbrecherprozesse zu deren Vorbereitung eine Abhandlung über die „völkerrechtlichen Grundlagen für die Verfolgung von Kriegsverbrechen“. In Übereinstimmung mit den NS-Lehren vertritt er die Ansicht, dass nur das „Kriegsverbrechen im engeren Sinne“ als Begriff des Völkerrechts anzuerkennen sei, nicht aber das Führen eines Angriffskrieges oder das Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Staatsoberhäuptern schließt er grundsätzlich aus.
Obwohl das Londoner Statut vom 8. August 1945 und das Gesetz des alliierten Kontrollrates Nr. 10 vom 20. Dezember 1945 diese Sicht ausschlossen, wurde von Mangoldts Abhandlung später in Juristenkreisen sehr populär; „man las sie als eine Art völkerrechtliche Erbauungslektüre, als (wenn auch nur „geistigen“) Triumph über die empfundene „Siegerjustiz“ der Alliierten.““
ZITATENDE
Nazi Mangoldt hatte im Parlamentarischen Rat dem Artikel 19 des Grundgesetzes widersprochen. Bis heute werden an Universitäten der BRD nach Nazi v. Mangoldt seine Thesen gelehrt. Seine Auffassungen des biologischen Schwachsinn von einem reinen Blutes und weitest gehendem verschwurbelten Unsinns mit esoterisch-wahnsinnigen Entwicklungsvorstellungen, folgen herrsch-süchtige Juristen schön brav und unterwürfig bis heute.
So ist es kein Zufall, dass es wieder zuerst gegen Kommunisten und damit auch gegen alle anderen Menschen geht, die für eine soziale Gesellschaft stehen und eintreten um endlich die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen überwunden sehen wollen.
Und daher wird hier der Senf dazu gegeben und kommentiert. Die Maschine des Kapitalisten, der Kapitalismus, der bereits in den Faschismus übergeht und in seiner Gesamtform zum Imperium, somit zum Imperialismus gehört, wird gefüttert und ernährt von den Arbeitern, von der Arbeiterklasse mit dem Abgeben der Arbeitskraft. Dieses muss aufhören.
Und dazu ist es zwingend notwendig sich als solche zu begreifen. Und dazu gehört, dass Arbeiter gegenseitig KEINE Konkurrenten sind. Es wird Zeit die Solidarität zu entdecken und zu leben. Wer zu wenig bekommt, wird von denen getragen, die viel mehr bekommen. Wollt ihr Arbeiter so lange warten, bis alle so wenig an Vergütung für die Arbeitsleistung bekommen, dass alle verhungern? Stellt Euch mal die Frage, weshalb die Ausbeuter in Vereine miteinander international vernetzt sind? Es gibt bei denen nur ein einziges Ziel, nämlich die der Ausbeutung aller. Und dafür sprechen sie sich ab.
Und so ist es mit den Internetauftritten. Was geht mich ernsthaft linksunten an? Das ein Bundesministerium diesen Internetauftritt als „GEFÄHRLICH“ ansieht, zeigt unter anderem, dass dort Dinge geschrieben stehen, die diesen Herrschaften nicht in den Kram passen. Erfunden dabei haben diese auch noch eine Organisation. Die gibt es nur nicht. Dieses Ministerium lässt über andere Behörden diese Betreiber bestehlen, was beschlagnahmen genannt wird. Es ist aber staatlich organisierte Raub im Auftrag der Imperialisten.
Durch die verbreitete Propaganda der Konzernmedien soll hier sich von linksunten abgewendet werden. Wenn XY es sagen, dann soll es getan werden. Pustekuchen, es wird nicht geschehen.
Und nun steht gleich obenan unter abonnierte Blogs eben indymedia. Und wenn dieser auch verboten wird, werden deren Inhalte hier und woanders hoch geladen. Und noch ein kleiner Tipp:
Verschlüsselt die Speicher und den Computer. Verschlüsselt einfach alles. Morgen können diese Einbrecher und Diebe schon bei dir die Wohnung durchwühlen und etwas von Recht faseln. Entnehmt die Passwörter aus einem die vielen Bücher im Regal. Habt Fantasie. So kann man sich unmöglich lange Passwörter merken und nicht unter DROGEN ausgefragt werden.
Bedenkt, wer Napalm, Weißes Phosphor, abgereichertes Uran einsetzt und viele Verbrechen mehr begeht, schreckt auch nicht vor dem Drogenspritzen und Folter zurück.
Gefällt mir Wird geladen …
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.