Ewig Gestriges von der Staatsanwaltschaft Neuruppin

Die BRD hat die Entnazifizierung nicht betrieben und statt dessen bereits 1949 beginnend mit dem 131er Gesetz den meisten Verbrechern mit NSDAP Parteibuch, der SA-, SS- und SD-Verbrechern eine weiße Weste bescheinigt. So konnten ganz „legal“(ewig gestrige Auffassung von autoritätshörigen Befehlsausführenden BRD-Juristen) Millionen von kleinen bis großen Verbrechern der Zugang zu Ministerien, Polizei, Schulen, Universitäten und Verwaltungen ermöglicht werden. Und so fand bis zum heutigen Tage keine Wiedergutmachung oder Geschichtsaufarbeitung statt. Stattdessen betreiben sie Geschichtsvergessenheit und Geschichtsfälschung.

Einzig allein in der DDR wurden die Massenmörder, Völkermörder und Kriegsverbrecher nach und nach entdeckt und der gerechten Strafe wegen ihrer begangenen Taten angeklagt und verurteilt. In der BRD wurde bei allen Vorgängen gegen alte Faschisten nur so getan, als ob man von Seiten der Justiz dagegen ernsthaft vorgehen würde. Denn diese Verbrecher waren auch wieder bei den Richtern und Staatsanwälten zu finden, die ihre faschistischen Kollegen vor den meisten Anklagen beschützten.

In den Justizministerien gab man sich der ewig gestrigen Neigung hin die offenkundig faschistische Gesetzesinhalte nach und nach mit anderen Begriffen zu verschleiern suchten. Sehr viele Gesetze, die die Alliierten 1945 verboten hatten, wurden in der BRD wieder eingeführt. Aber nach der feindlichen Übernahme der DDR durch die BRD und einer Wartezeit von etwa einem Jahrzehnt, machten sich die neuen Faschisten ans Werk, die neu aussehenden Gesetze dem unsichtbar handelndem Faschismus anzupassen.

So sind Raub, Erpressung, Nötigung, Freiheitsentziehung alle samt mögliche Szenarien der Justiz einer vorgesehenen Kriminalisierung der Arbeiterklasse. Ganz vorn werden Erwerbslose systematisch kriminalisiert und ihr Leben zerstört. Viele werden Obdachlos, da bei einer Haft die Zahlung der mageren Unterstützung für sie und die Wohnung sofort eingestellt wird. Meistens wird erst aus der Haft einen Antrag auf Übernahme der Mietkosten gestellt, dem das Jobcenter nicht entsprechen muss. Gibt es niemanden, der kurzfristig die Zahlung übernehmen kann, folgt unweigerlich die Kündigung vom Vermieter. Die Haft ist somit das Tor zur Obdachlosigkeit.

Ein klarer Verstoß gegen die Artikel 1-20 des Grundgesetzes. Die Behörden der BRD halten sich nicht daran und ignorieren einfach die Vorgabe eines sozialen und demokratischen Bundesstaates und das sie sich ans Grundgesetz bindend zu halten haben.

Vor einigen Tagen wurden ein paar Schriftstücke der Staatsanwaltschaft Neuruppin ein gesendet, die das wahre Bild dieser Behörde zeigt. Geschichtsvergessen versenden diese ewig Gestrigen solche Schreiben ohne diese zu unterschreiben dem Justizopfer zu.

Auf dem ersten Bild wird der Antragsvordruck dieser Staatsanwaltschaft gezeigt, in dem das Justizopfer die Haftstrafe (genannt Ersatzfreiheitsstrafe) mit der Zustimmung zur Zwangsarbeit abwenden könnte. Die Zwangsarbeit wird in diesem Wisch „Freie Arbeit“ genannt und erinnert nicht zufällig an die von Himmlers „Schutz- oder Vorbeugehaft“ mit Zwangsarbeit von 1938 und an die Texte an den Eingängen mancher Konzentrationslager. Damals wurden Erwerbs- und Obdachlose einfach so festgenommen und in die Konzentrations- oder Arbeits- und Erziehungslager wie etwa Oranienburg/Sachsenhausen oder für Frauen Fehrbellin und Ravensbrück gesperrt. Heute werden künstlich Urteile gegen diejenigen geschauspielert, die es wagten passiven Widerstand gegen eine Menschenrechte verachtend handelnde Behörde wie das Jobcenter zum Beispiel mit dem halb stündlichen Sitzenbleiben auf dem Stuhl, ihre Notlage begreiflich zu machen.

AntragStAN_FA

Bei der Gerichtsverhandlung warf die Richterin dem Sitzenbleiber auf dem Stuhl vor, dass die Notlage nicht so groß gewesen sein kann, da beim Eintreffen der Polizei und nach deren Aufforderung das Gebäude zu verlassen, das Opfer dies sofort getan hätte. Zwischen dem Staatsanwalt aus Neuruppin und dem Richter war die Lage von Anfang klar und das Urteil im „Namen des Volkes“ bereits abgesprochene Sache. Diese Szene im Jobcenter wurde als Hausfriedensbruch gezimmert und daraus eine Geldstrafe erlassen. Alle entlastenden Fakten wurden ignoriert oder ins Gegenteil verkehrt.

Auch das Landgericht, dass nicht zufällig im selben Gebäude wie die Staatsanwaltschaft in Neuruppin ansässig ist, bestätigte sofort das Urteil des Amtsgerichts. So urteilte ohne Begründung ebenso die Generalität der Staatsanwaltschaft und das Brandenburger Oberlandesgericht. So hatten alle Richter die Notlage nicht erkennen wollen und daher die passive Notwehr nicht mal erwähnt.

Dazu wurden enorme Gerichtskosten auferlegt, die auch noch die Geldstrafe bei weitem übersteigt. Dabei hätte die PKH gewährt werden müssen. Willkür und Einigkeit im ewig gestrigem Denken und Handeln ist scheinbar immer noch „Normalität“ bei der Brandenburgischen Justiz gegenüber Erwerbslosen seit der sogenannten Wende.

Erst aus dem Merkblatt wird die ganze ewig gestrige Ideologie des Vorhabens deutlich. Eine Geldstrafe, die nicht gepfändet werden kann, da der Erwerbslose zu wenig Einkommen hat, wird somit entweder zu 6 Stunden Zwangsarbeit, die einem Hafttag entsprechen soll oder zur Haft auf geblasen.

MerkblattStAN_FA1

MerkblattStAN_FA2

Bei dem Wort GEMEINNÜTZIG fällt auf, dass die BRD dieses Wort über behördliche Stellen missbraucht. Alles ist dem Profit untergeordnet und die erwähnten Krankenhäuser und Kommunen sind schon lange sogenannte Geschäftsbereiche. Selbst die Gerichte und Staatsanwaltschaften sind weder recht staatlich noch „gemeinnützig“, sondern Gewinn orientierte Unternehmen mit eben diesen Geschäftsbereichen.

Die Frist diesen Antrag widerlichen Inhalts zurück zu senden, womöglich bereits eine Stelle zur Zwangsarbeit gefunden zu haben, ist auf eine Woche begrenzt. Ein Hafttag kostet auch im Land Brandenburg etwa 130 Euro. Die Justiz nimmt es aus Steuergeldern und so wird jede sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe, Ordnungshaft oder die Erzwingungshaft zum räuberischen Geschäft der Behörden, die es vorher der Arbeiterklasse mit Hilfe eines Nazigesetzes entwendet hatte. Davon lassen sich diese selber ernannten Hüter des Rechts, also des begangenen Unrechts mit üppigen Gehältern belohnen. Und dabei folgen diese Juristen dem „überpositiven Recht“, das bereits der SA-Rottenführer Willi Geiger so oft in Universitäten neben und nach seiner Richterzeit am Bundesverfassungsgericht den angehenden Juristen ins Hirn gesappelt hat. Zwar folgen bis heute nicht alle Juristen diesem schizophrenen Schwachsinn, was jedoch auf die weitere Entwicklung keinen positiven Einfluss hat.

Die meisten Juristen fühlen sich schon wegen der Ernennung zum Staatsanwalt, zum Richter oder zum Rechtspfleger dem Ernenner Bundes- oder Landesjustizministerum und Justizminister verpflichtet. Und so folgen sie in braver Unterwürfigkeit und mit voraus eilendem Gehorsam jedem Ruf nach Bestrafung, die aus den Behörden ertönt. Rechtsbeugung im Amt ist auch keine Ausnahme, sondern verfolgte Regelmäßigkeit. Das selbstständige Denken und Handeln haben diese Unrechtsbegeher nie erlernt. Und so fällt es diesem Unrechtskartell nicht auf, dass sie den widerlichen Wesensgehalt, der mit „ARBEIT MACHT FREI“ an so manche Folter- und Vernichtungslager stand und zur Mahnung steht, das „FREIE ARBEIT“ gemacht wurde um den Knast mit Zwangsarbeit, die zum Verschleiern als gemeinnützig gepriesen wird, zum Ausbeutungs- und Erpressungsregelwerk des Imperialismus gehört und immer blankes Unrecht ist.

Das dieses imperiale Unrecht begehende System sehr viel Dreck über die DDR ausschüttet und damit die DDR-Bewohner beleidigt, diskreditiert und üble Nachrede betreibt, sollte niemanden mehr überraschen. Bis zur feindlichen Übernahme durch die BRD wurde der ehemalige „Gerichtshof in Leipzig“ nie als Gericht verwendet, da von üble Verbrechen ausgingen und reihenweise der Tod per Urteil verkündet wurde. Erst die BRD schaffte es in seiner Gier nach Bestrafungseinrichtungen, diese widerliche Stätte des Unrechts mit neuem Unrecht begehendem Gericht auszustatten. Auch dort kein Funke an Anstand, Geschichtsbewusstsein und Gewissen.