Jobcenter Berlin-Mitte spioniert mit Smartphone

Der Besuch bei einer Fallmanagerin ist nie freiwillig. Bei einem Gespräch mit dem Hilfsbedürftigen klingelte das Telefon der Fallmanagerin. Worauf sie sinngemäß nach dem Griff zum Smartphone sagte, so ein Mist, die Aufnahme ist im Ars…
Nach dem kurzen Gespräch der Fallmanagerin mit ihrem Smartphone-Unbekannten fragte der Hilfebedürftige: Was ist im Ars…
Fallmanagerin: Ach nichts.

So könnte das Gespräch weiter gelaufen sein:
Hilfebedürftiger: Haben sie etwa unser Gespräch aufgenommen?
Fallmanagerin: Nein. (Tippt ständig auf dem Smartphone herum)
Hilfsbedürftiger: Ich bestehe auf das Abschalten ihres Handys!
Fallmanagerin: Sie haben auf nichts zu bestehen.

Tatsächlich wurde Handy gesagt. Da das Handy ein Smartphone gewesen ist, steht im Text auch Smartphone.

Viel wichtiger sind die Aufnahmemöglichkeiten solcher Smartphones. Sie blinken, piepsen und schnattern nicht bei der Aufnahme. Dieses kann ausgeschaltet werden.

Deshalb kann nur jeder Hilfebedürftige und jede Hilfebedürftige davor gewarnt werden, mit Hilfe solcher Geräte vom Fallmanager oder Fallmanagerin aufgenommen zu werden. Achten sie darauf, ob so ein Gerät in der Nähe des Telefons liegt oder steht. Wenn es mit der Kameraöffnung zu ihnen zeigt, könnte die Aufnahme als Video laufen. Ansonsten nur mit Ton (Audio).

Achten sie darauf: sie müssen sich diese Spionage nicht gefallen lassen. Eine dunkle Anzeige ist kein Beweis, dass das Smartphone ausgeschaltet ist. Fordern sie das Entfernen des Geräts aus dem Raum.