Die Fantasiewelt einer Rita Knobel-Ulrich

Rita Knobel-Ulrich lebt von indirekten Rundfunkabgaben der ARD, des ZDF und vom Deutschlandradio. Aber auch für System freundliche Zeitungen und Privatsender gibt diese selbst ernannte Journalistin Behauptungen von sich, die schon nahe an Verunglimpfungen reichen.

Die größten Fantasien unmenschlicher Darstellung erreichte Frau Knobel-Ulrich mit den Themen um HartzIV. Nicht selten stellte sie die Transferempfänger, von denen sie ebenfalls eine ist, bedenkt man die Zahlungen aus den GEZ und Rundfunkbeiträgen, ins asoziale Licht.

Dazu wurde ihr und den abhängig Beteiligten ein offener Brief im Mai 2008 zu gesendet:

Frau Dr. Knobel-Ulrich,

Sie betätigen sich als „freie Journalistin“ und gemäß z.B. der „Berufsbeschreibung“ laut Wikipedia.de kann man dies wie folgt verstehen:

Ein Journalist ist, „wer hauptberuflich an der Verbreitung von Informationen, Meinungen und Unterhaltung durch Massenmedien beteiligt ist“, so der Deutsche Journalisten-Verband. Aus rechtlicher Sicht kann sich jeder als Journalist bezeichnen (Artikel 5 Grundgesetz).
Jeder darf sich Journalist nennen – ohne spezielle Voraussetzungen oder einen bestimmten Ausbildungsweg. Die Berufsbezeichnung ist also ungeschützt.
Voraussetzung für den Beruf des Journalisten ist in erster Linie die Kommunikation, sei es Sprache, Foto oder Film. Darüber hinaus kommt es auf soziales und gesellschaftspolitisches Verantwortungsbewusstsein, logisches und analytisches Denken, Kreativität sowie Kontaktfähigkeit an.
In ihrem Selbstverständnis unterscheiden sich Journalisten aus England und Amerika grundlegend von ihren Kollegen auf dem Kontinent. Klischeehafte Ansichten wie All The News That’s Fit To Print oder Tell it like it is kennzeichnen die angelsächsische Sicht der Dinge. Die diametral entgegengesetzte Auffassung bringt Tissy Bruns im Vorwort zu einer neueren Untersuchung von Weichert und Zabel auf den Punkt: Journalisten wollen und sollen die Welt erklären.
Das deutsche Grundgesetz räumt mit der in Artikel 5 des Grundgesetzes verankerten Pressefreiheit Journalisten eine besondere Rolle ein.
Damit tragen sie zum Prozess der politischen Meinungs- und Willensbildung bei und erfüllen eine wichtige gesellschaftliche und öffentliche Aufgabe.
Die Sorgfaltspflicht zählt ebenso zu ihren Aufgaben. Die Journalisten sind verpflichtet, vor der Verbreitung ihrer Nachrichten, diese auf Inhalt, Herkunft und Wahrheitsgehalt zu kontrollieren.
In den vergangenen Jahren bringen Machtmissbrauch und Sensationsgier den Journalismus zunehmend in die Kritik. Hintergrund sind die veränderten ökonomischen Rahmenbedingungen im Beruf. Der Arbeitsdruck in den Redaktionen nimmt zu, dabei geht die Zahl der festangestellten Journalisten kontinuierlich zurück. Parallel dazu nimmt die Zahl der freien Journalisten zu, während deren Honorare abnehmen. Deshalb fordert die Journalistengewerkschaft DJV: „Qualität im Journalismus erfordert professionelle Arbeitsbedingungen und soziale Sicherheiten, die den journalistischen Anforderungen und der Verantwortung von Festangestellten wie Freien gerecht werden.“ (Quelle: Charta „Qualität im Journalismus“, DJV 2002).

Ich vermute, derartige Ausführungen sind Ihnen nicht völlig fremd, dennoch wundere ich mich doch sehr, über Ihre höchstpersönliche mangelnde Sorgfaltspflicht und das offensichtlich bewußte Verbreiten von falschen Tatsachen, denn ich gehe davon aus, das eine Frau in Ihrem Alter und mit Ihrem beruflichen wie persönlichem Hintergrund das hat, was man „gehobenes Allgemeinwissen“ nennt.
Zu diesem „gehobenen Allgemeinwissen“ wie auch zur Berufsethik würde ich persönlich zählen, sich fundiert und faktenbasiert anhand zugänglicher Quellen über Argumente zu informieren, die man nutzen will, insbesondere, wenn man dies in der Öffentlichkeit macht, wie Sie z.B. am 25.05.2008 in der Sendung „Anne Will“ in der ARD.

Dort haben Sie nämlich folgendes von sich gegeben:

„Hartz IV alimentiert die Menschen ganz gut. Vater, Mutter und zwei Kinder bekommen 345 Euro pro Erwachsenen, 247 Euro pro Kind, plus Wohngeld, plus Heizung, plus Strom, plus Krankenversicherung. Das sind zirka 2000 Euro im Monat. Das muss man erst mal verdienen! Ein Mann, der vielleicht der einzige Verdiener ist, der im Kindergarten den höchsten Satz zahlt, weil man sagt ‚Du hast ja Arbeit.‘, der jeden Tag sieht, dass seine Tankfüllung teurer wird, dem nicht angeboten wird, dass er ein Sozialticket für die U-bahn bekommt, der muss mit diesen 2000 Euro ganz schön haushalten.“

Ich empfehle z.B. die Suchmaschine Google mit deren Hilfe man unter dem Stichwort SGB II & Hartz IV z.B. diese Seite findet:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/

Dies ist die offizielle Seite des BMJ – ich gehe einfach davon aus, das Ihnen die Bedeutung dieser Abkürzung bekannt ist – auf welcher alle hier geltenden Gesetze eingesehen werden können.

Dort werden sämtliche Ihrer unwahren Behauptungen widerlegt, selbst wenn die genannten Beträge auf der HP nicht aktuell sind:

§ 20 Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts
(1) Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung entfallenden Anteile, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.
(2) 1Die monatliche Regelleistung beträgt für Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist, 345 Euro. 2Die Regelleistung für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft beträgt 80 vom Hundert der Regelleistung nach Satz 1.
(2a) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 erhalten Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers nach § 22 Abs. 2a umziehen, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 80 vom Hundert der Regelleistung.
(3) Haben zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft das 18. Lebensjahr vollendet, beträgt die Regelleistung jeweils 90 vom Hundert der Regelleistung nach Absatz 2.

§ 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
(1) 1Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. 2Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht. 3Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. 4Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.

Ergänzend möchte ich noch einige eher „schwammige“ Begriffe aus dem Gesetzestext für Sie erläutern:

„Angemessene Mietkosten“: in welcher Höhe Kosten als angemessen anzusehen sind richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und ist nicht bundeseinheitlich geregelt.

„Angemessene Wohnungsgröße“: was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, nicht jedoch für Säuglinge, als angemessene Wohnungsgröße.

„Nebenkosten“: hier ist zu unterscheiden zwischen Heizkosten und sonstigen Mietnebenkosten, wie Warmwasser, Strom usw.
Die Kosten für Strom, Warmwasser oder Gas zum Kochen werden nicht übernommen und sind demnach aus der Regelleistung zu bestreiten.
Übernommen werden jedoch angemessene Heizungskosten. In den Fällen, in denen Warmwasser nicht über einen elektrischen Boiler, sondern über die Heizungsanlage erzeugt wird, sind die Kosten hierfür von der Summe der Kosten für Heizung abzuziehen und vom Leistungsempfänger aus der Regelleistung zu begleichen.
Üblich ist hier je nach Ort ein Abzug in Höhe von bis zu 18 % von den Heizungskosten. Einige Träger legen hierbei auch einen Festbetrag pro m² Wohnfläche fest.

(Quelle der Antworten: http://www.sozialleistungen.info/)

Ich frage Sie, Frau Dr. Knobel-Ulrich, wie eine mehrfach ausgezeichnete bzw. nominierte Journalistin das Offensichtliche, die Wahrheit, derart eklatant „übersehen“ und völlig falsch darstellen kann?
Ich frage mich auch, wozu diese Desinformation dienen soll; frage mich, wie die Meinung des Berufsverbandes dazu sein wird und frage mich, ob, wie und wann Sie sich ebenso öffentlich für diese Lügen entschuldigen werden?

Hochachtungsvoll,

Quelle: Offener Brief an Rita Knobel-Ulrich

Eine Email im selben Blog:

Andrè’s Mail an Frau Knobel-Ulrich:

Sehr geehrte Frau Dr. Knobel-Ulrich,

Ihre zynisch-ignorante Hetze gegen arme und schwächere Menschen in dieser Gesellschaft hat ein ausgeprägtes faschistoides Moment. Ihre systematische Volksaufwiegelung ist Gedankenfraß für die politisch und gesellschaftlich unaufgeklärten Schlicht- und Stammtischgemüter, die ihre eigenen Schattenseiten auf gesellschaftlich Benachteiligte projizieren, weil sie sie – im Zuge ihrer seelischen Anpassung an das bestehende Leistungssystem – an sich selbst verdrängen müssen.

Es wird evident, dass sie entweder zu eben jenen Schlichtgemütern gehören, woran sich dann freilich die Frage knüpfte, wie Sie um Gottes Willen zu Ihrem Doktortitel gekommen sind, oder aber, und das vermute ich eher, dass Sie mit Ihrer bewußt unwissenschaftlichen Arbeit versuchen, dazu beizutragen, die arbeitende Masse gegen die Schwachen aufzuhetzen, um so einem politischen und sozialen Bewußtsein über die tatsächlichen Probleme unserer Gesellschaft entgegenzuwirken.

Adorno und Mitarbeiter haben die Charakterstruktur intensiv untersucht, welche solcher Propaganda zugrundeliegt, und ihr die Begrifflichkeit des „Autoritären Charakters“ zugeordnet. Der diesem Persönlichkeitstypus immanente Sadismus hat bekanntlich zwischen 33 und 45 eine wesentliche Rolle gespielt und wurde von einer – ihren öffentlichen Äußerungen ganz ähnlichen – Demagogie zutiefst angesprochen. Menschen wie Sie und jene, die auf Sie hereinfallen, beweisen letztlich, dass diese Theorie der „Frankfurter Schule“ noch lange nicht veraltet ist. Und das ist erschreckend.

Ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen Erfolglosigkeit – dies im Sinne einer Hoffnung auf mehr Solidarität und Menschlichkeit.

Und aus dem Jahr 2008 ein paar Fakten vom Meine Meinung Blog

Tach auch,

aufgrund der von Frau Knobel-Ulrich gemachten Aussagen in der Sendung „Anne Will“ habe ich mal ein paar Zahlen aus dem Jahr 2005 herausgesucht, die belegen, das es gar nicht soviel Missbrauch von Hartz IV gibt.

Ein automatisierter Datenabgleich von 3,2 Millionen Datensätzen im Oktober 2005 ergab knapp 60.000 Fälle von nicht angegebenen Einkommen (1,9 Prozent). Dabei wurden auch die Fälle erfasst, in denen ein Einkommen erzielt, aber nicht rechtzeitig oder aus Unkenntnis nicht angegeben oder doch angegeben worden war, aber im Chaos der Behörde unter den Tisch gefallen war. Nur in 22.900 Fällen bestand der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat aufgrund falscher Angaben. Nur in 4.200 Fällen wurde der Anspruch auf ALG II gestrichen. Bezogen auf die Zahl von 3,2 Millionen Datensätzen ist das wirklich ein „ganz immenser Missbrauch“. Soweit zu der Verallgemeinerung, bei Hartz-Betroffenen handele es sich um Sozialschmarotzer, die Hartz IV dafür nutzen, missbräuchlich in der Hängematte zu liegen.

Es mag sein, das eine Familie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern teilweise sich besser stellt, als wenn nur der Familienvater arbeiten geht und sein Nettolohn grade eben über den Hartz-Sätzen liegt. Allerdings gilt dies nicht für einen Singlehaushalt.

Ich habe mir mal von einer Bekannten vorrechnen lassen, wie weit sie mit ihrem Regellsatz kommt. Von den derzeitigen 347,- € muss sie folgendes bezahlen:

Strom 37,- €
Internet 30,- €
Versicherung für Hausrat 11,- €
Kontogebühren 6,- €
Zuzahlung für Arzt und Medikamente 7,- €
Warmwasser 12,- €
Lebensmittel ca. 120,- €
Kosten für Auto aus besseren Tagen 120,- €

macht zusammen 343,- €! Bleibt ein Rest von 4,- € um mal freunde zu besuchen oder mal ein Eis essen zu gehen oder überhaupt an irgendwelchem kulturellen Leben teilzuhaben. Ich frage mich da, ob das Leben damit noch lebenswert ist, denn mit diesem Regelsatz lässt sich eine Teilhabe an irgendwelchem sozialen Miteinander nicht umsetzen. Auch muss sie sich angesichts der steigenden Lebensmittelpreise ziemlich strikt an ihren Einkaufszettel halten, denn Aunahmen, wenn mal Lust auf etwas besonderes da ist, ist einfach nicht drin. Sie hat damit auch keine Möglichkeit, auf Bioprodukte, die meist teurer sind zurückzugreifen. Weil sie eine chronische Erkrankung hat, die nicht von der Krankenkasse anerkannt wird, kann sie auch auf die Praxisgebühr und die Medikamente pro Quartal nicht verzichten. Das Auto stammt aus der Zeit, als sie noch einen Job hatte und ein Verkauf ist mit großen Verlusten verbunden. Außerdem handelt es sich dabei sowieso um einen Kleinwagen. Es darf auch nichts kaputt gehen, denn auch dafür ist eindeutig kein Geld vorhanden, um für Ersatz zu sorgen. Allein die Möglichkeit eines Darlehen über die ARGE bedeutet aber auch gleichzeitig ein ratenweiser Abzug vom Regelsatz und damit weniger Regelsatz im Monat.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Hartz-Betroffene damit alles andere als gut „allimentiert“ werden.

Schönen Tach noch…

Das Grundgesetz, höchstes Gesetz und leitendes Gesetz in der BRD, wird immer mehr missachtet. Dagegen wird das SGBII, das gegen das Zitiergebot des Grundgesetzes verstößt, trotz daraus ergebende Ungültig- und Nichtanwendbarkeit, als sadistische Leitdarstellung der Jobcenter und Optionskommunen.

Bis heute hält Frau Rita Knobel-Ulrich an ihren seltsamen Ansichten fest. Sie arbeitet weiterhin auf Kosten der Rundfunkabgabenzahler und liefert weitere Falschdarstellungen als Reportagen ab.